ESRS Standard
ESRS Standard
22. Das Unternehmen hat Informationen über Fälle von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums vorzulegen.
23. Ziel dieser Angabepflicht ist es, für Transparenz in Bezug auf Fälle von Korruption oder Bestechung im Berichtszeitraum und die damit verbundenen Ergebnisse zu sorgen.
24. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:
25. Das Unternehmen kann Folgendes angeben:
a) die Gesamtzahl und die Art der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung,
b) die Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden,
c) die Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartnern, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden, und
d) Einzelheiten zu öffentlichen Gerichtsverfahren wegen Korruption oder Bestechung, die im Berichtszeitraum gegen das Unternehmen und seine eigenen Arbeitskräfte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren. Dies gilt auch für Fälle, die in früheren Jahren eingeleitet wurden und deren Ergebnis erst im laufenden Berichtszeitraum festgestellt wurde.
26. Die erforderlichen Angaben müssen Fälle, an denen Akteure in seiner Wertschöpfungskette beteiligt sind, nur dann umfassen, wenn das Unternehmen oder seine Arbeitnehmer direkt beteiligt sind.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
G1-4 – Vorfälle von Korruption und Bestechung
Im Berichtsjahr wurden keine Verstöße gegen den Verhaltenskodex des Unternehmens gemeldet. Es wurden keinerlei Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Betrug, Korruption, Bestechung oder Verstößen gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht festgestellt. Zudem erhielt das Unternehmen keine Verurteilungen oder Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen Anti-Korruptions- oder Anti-Bestechungsgesetze und war nicht Ziel rechtlicher Verfahren im Jahr 2023.
Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden den Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung entsprechen, wurden klare Prozessanweisungen und Vorgaben formuliert. Diese sind Bestandteil der verbindlichen internen Ordnung, die das gesetzes- und regelkonforme Verhalten aller Mitarbeitenden gewährleistet. Zudem werden regelmäßige Schulungen angeboten, um das Bewusstsein für diese Verfahren zu schärfen und eine kontinuierliche Einhaltung zu fördern.