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G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.

16. Das Unternehmen hat Informationen über sein System vorzulegen, mit dem Korruptions- und Bestechungsvorwürfe oder Korruptions- und Bestechungsfälle verhindert, aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden, einschließlich der entsprechenden Schulungen.

17. Ziel dieser Angabepflicht ist es, Transparenz in Bezug auf die wichtigsten Verfahren des Unternehmens zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption bzw. Bestechung vorwürfen zu schaffen. Dazu gehören Schulungen für eigene Arbeitskräfte und/oder Informationen, die intern oder für Lieferanten bereitgestellt werden.

18. Die Angabe gemäß Absatz 16 umfasst folgende Informationen:

  • a) eine Beschreibung der bestehenden Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder Bestechung,

  • b) ob die Untersuchungsbeauftragten oder der Untersuchungsausschuss von der in die Angelegenheit involvierten Management-Kette getrennt sind und

  • c) gegebenenfalls das Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse an die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.

19. Verfügt das Unternehmen nicht über solche Verfahren, so teilt es dies mit und legt gegebenenfalls seine Pläne für deren Einführung vor.

20. Die Angaben gemäß Absatz 16 umfassen Informationen darüber, wie das Unternehmen seine Konzepte denjenigen mitteilt, für die sie relevant sind, um sicherzustellen, dass das Konzept zugänglich ist und dass seine Auswirkungen verstanden werden.

21. Die Angaben gemäß Absatz 16 umfassen Informationen zu folgenden Aspekten in Bezug auf Schulungen:

  • a) Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die das Unternehmen anbietet oder verlangt,

  • b) prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen und

  • c) den Umfang, in dem die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane geschult werden.


Application Requirements (AR)

AR 4. „Risikobehaftete Funktionen“ sind Funktionen, bei denen aufgrund ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten davon auszugehen ist, dass ein Korruptions- und Bestechungsrisiko besteht.

AR 5. Die Angaben können Einzelheiten zu Risikobewertungen und/oder Kartierungen sowie Überwachungsprogrammen und/oder internen Kontrollverfahren umfassen, die das Unternehmen zur Aufdeckung von Korruption und Bestechung durchführt.

AR 6. Die Konzepte des Unternehmens in Bezug auf Korruption und Bestechung können für bestimmte Personengruppen relevant sein, entweder weil von ihnen erwartet wird, dass sie sie umsetzen (z. B. Arbeitnehmer, Auftragnehmer und Lieferanten des Unternehmens), oder weil sie ein direktes Interesse an ihrer Umsetzung haben (z. B. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Investoren). Das Unternehmen kann die Kommunikationsmittel und -kanäle (z. B. Broschüren, Newsletter, spezielle Websites, soziale Medien, persönliche Interaktionen, Gewerkschaften und/oder Arbeitnehmervertreter) angeben, um diesen Gruppen seine Konzepte zu vermitteln. Dazu kann auch gehören, wie potenzielle Hindernisse für die Verbreitung ermittelt und beseitigt werden, z. B. durch die Übersetzung in relevante Sprachen oder die Verwendung grafischer Darstellungen.

AR 7. Das Unternehmen kann eine Analyse seiner Schulungsmaßnahmen vorlegen, z. B. nach Schulungsregionen oder Mitarbeiterkategorien, wenn seine Programme sich aufgrund solcher Faktoren erheblich voneinander unterscheiden und solche Informationen für die Nutzer nützlich wären.

AR 8. Das Unternehmen kann die erforderlichen Informationen über Schulungen unter Verwendung der nachfolgenden Tabelle vorlegen:

Im Geschäftsjahr 20XY führte ABC Schulungen für seine eigenen risikobehafteten Arbeitskräfte in Bezug auf seine Konzepte durch (siehe Anmerkung x). Für Personen mit risikobehafteten Funktionen ist die Schulung obligatorisch, aber ABC bietet auch freiwillige Schulungen für andere eigene Arbeitskräfte an. Einzelheiten zu den Schulungen im Laufe des Jahres:

Schulung zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung – Beispiel

Risiko-
behaftete Funktionen

Führungs-
kräfte

Organe*

Sonstige eigene Arbeitskräfte

Abdeckung durch Schulungen

Insgesamt

20 000

200

16

70 000

Geschulte Personen insgesamt

19 500

150

8

5 000

Schulungsmethode und Dauer

Präsenzschulungen

5 Stunden

Computerbasierte Schulungen

1 Stunde

2 Stunden

1 Stunde

Freiwillige computerbasierte Schulungen

1 Stunde

Häufigkeit

Wie häufig sind Schulungen erforderlich?

Jährlich

Jährlich

Zweimal jährlich

-

Behandelte Themen

Definition von Korruption

X

X

X

X

Konzepte

X

X

X

X

Verfahren in Bezug auf Verdächtigung/Aufdeckung

X

X

usw.

X

*Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

G1-3 – Strategien zur Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Unser Unternehmen verfolgt klare Strategien zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die auf präzisen Vorgaben und regelmäßigen Schulungen beruhen. Ziel ist es, ein ethisches Arbeitsumfeld zu fördern und Verstöße zu verhindern.

Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption

Unsere Anti-Korruptionsrichtlinie stellt sicher, dass sowohl nationale als auch internationale Gesetze eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf Bestechung und Korruption. Sie regelt den Umgang mit Geschenken, Einladungen, Sponsoring, Spenden sowie mit Lieferanten und Geschäftspartnern. Die Richtlinie legt klare Verhaltensstandards für alle Mitarbeiter:innen, Führungskräfte und Organe des Unternehmens fest, sowohl in den nationalen als auch in den internationalen Märkten.

Diese Richtlinie wurde 2022 eingeführt und sorgt für Transparenz und ein tiefes Verständnis der relevanten Bestimmungen. Sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den höchsten ethischen Standards entspricht.

Verantwortlichkeiten und Prüfung

Die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der Anti-Korruptionsrichtlinie liegt bei der Compliance-Abteilung. Interne Ermittlungen werden bei Bedarf durch die interne Revision durchgeführt. Es gibt keine separate Untersuchungskommission oder -beauftragte. Zudem wird jährlich ein Bericht erstellt, der die Fortschritte und Herausforderungen im Bereich der Korruptionsprävention dokumentiert.

Alle Betriebsstätten unterliegen regelmäßigen Prüfungen auf Korruptionsrisiken.

Schulungsmaßnahmen

Ein zentrales Ziel unserer Unternehmensstrategie ist die Erhöhung des Bewusstseins für Compliance-Themen. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres erhalten alle Mitarbeiter:innen verpflichtende Web-basierte Schulungen zu Compliance-Vorgaben, die innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein müssen. Darüber hinaus bieten wir spezifische Präsenzschulungen an, die auf verschiedene Zielgruppen abgestimmt sind.

Die Compliance-Abteilung überwacht die Teilnahme an diesen Schulungen und informiert den Vorstand monatlich über den Fortschritt. So stellen wir sicher, dass alle Mitarbeiter:innen kontinuierlich geschult werden und die Unternehmenswerte aktiv in ihrem Arbeitsalltag umsetzen.

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