ESRS Standard
ESRS Standard
Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.
7. Das Unternehmen hat seine Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben und zu erläutern, wie es seine Unternehmenskultur fördert.
8. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwiefern das Unternehmen über Konzepte für die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bei Aspekten der Unternehmensführung verfügt. Außerdem soll ein Verständnis für den Ansatz des Unternehmens in Bezug auf die Unternehmenskultur vermittelt werden.
9. Die nach Absatz 7 erforderlichen Angaben umfassen die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur begründet, entwickelt, fördert und bewertet.
10. Die nach Absatz 7 erforderlichen Angaben decken die folgenden Punkte im Zusammenhang mit den Konzepten des Unternehmens zu Aspekten der Unternehmensführung ab:
a) Eine Beschreibung der Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zu seinem Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen, und ob es die Berichterstattung interner und/oder externer Interessenträger berücksichtigt.
b) Verfügt das Unternehmen über keine mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (127) im Einklang stehenden Konzepten zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung, so gibt es dies an und erklärt, ob es plant, solche Konzepte einzuführen, und nennt gegebenenfalls den entsprechenden Zeitplan.
c) Wie das Unternehmen Hinweisgeber schützt, einschließlich:
i. Einzelheiten zur Einrichtung interner Meldekanäle für Hinweisgeber, einschließlich der Frage, ob das Unternehmen seinen eigenen Arbeitskräften Informationen und Schulungen zur Verfügung stellt, sowie Informationen über die Benennung und Schulung von Mitarbeitern, die solche Meldungen erhalten.
ii. Maßnahmen zum Schutz eigener Arbeitskräfte, die Hinweisgeber sind, vor Vergeltungsmaßnahmen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates (128).
d) Verfügt das Unternehmen über keine Konzepte zum Schutz von Hinweisgebern (129), so gibt es dies an und teilt mit, ob es plant, solche Konzepte einzuführen, und nennt gegebenenfalls den entsprechenden Zeitplan.
e) Neben den Verfahren zur Weiterverfolgung von Meldungen von Hinweisgebern im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937, ob das Unternehmen über Verfahren verfügt, um Vorfälle im Zusammenhang mit der Unternehmensführung, einschließlich Fällen von Korruption und Bestechung, unverzüglich, unabhängig und objektiv zu untersuchen.
f) Gegebenenfalls, ob das Unternehmen über Konzepte in Bezug auf den Tierschutz verfügt.
g) Das Konzept des Unternehmens für organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensführung, einschließlich Zielgruppe, Häufigkeit und Umfang.
h) Die Funktionen innerhalb des Unternehmens, die in Bezug auf Korruption und Bestechung am stärksten gefährdet sind.
11. Unternehmen, die rechtlichen Anforderungen nach nationalem Recht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 oder gleichwertigen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Schutz von Hinweisgebern unterliegen, können der Angabepflicht nach Absatz 10 Buchstabe d nachkommen, indem sie erklären, dass sie diesen rechtlichen Anforderungen unterliegen.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 1. Das Unternehmen kann bei der Festlegung seiner Angaben nach Absatz 7 die folgenden Aspekte berücksichtigen:
a) die Aspekte der Unternehmenskultur, die von den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen berücksichtigt und erörtert werden, und mit welcher Häufigkeit dies geschieht,
b) die wichtigsten Themen, die im Rahmen der Unternehmenskultur gefördert und kommuniziert werden,
c) die Art und Weise, wie die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens Leitlinien zur Förderung einer Unternehmenskultur bereitstellen, und
d) spezifische Anreize oder Instrumente für die eigenen Arbeitskräfte, um die Unternehmenskultur zu fördern und zu unterstützen.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
G1-1 – Policies für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Verhaltenskodex und ethische Leitlinien
Unser Verhaltenskodex sowie interne Leitlinien bilden das Fundament unserer Unternehmenskultur. Sie bieten Orientierung und fördern eine Arbeitsweise, die auf Integrität, Verantwortung und dem gemeinsamen Ziel basiert, ethische Geschäftspraktiken zu gewährleisten. Als global tätiges Unternehmen sind wir uns der weitreichenden Auswirkungen unseres Handelns bewusst. Daher verpflichten wir uns, die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu grundlegenden Rechten und die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen in unsere Prozesse zu integrieren. Wir achten darauf, dass unsere Tätigkeiten und Praktiken die Würde, Rechte und das Wohl aller Menschen in unserer Wertschöpfungskette respektieren und fördern.
Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsrichtlinie
Unsere Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsrichtlinie ergänzt unseren globalen Verhaltenskodex und definiert Mindeststandards, um sicherzustellen, dass alle Unternehmensaktivitäten ethisch und integer durchgeführt werden. Diese Richtlinie ist darauf ausgerichtet, die Einhaltung der geltenden Anti-Korruptionsgesetze, sowohl national als auch international, sicherzustellen. Sie definiert klar, was unter Bestechung, Korruption und unangemessenen Zahlungen zu verstehen ist und legt fest, welches Verhalten als akzeptabel gilt.
Zudem unterliegt das Geben und Empfangen von Geschenken sowie die Annahme oder Gewährung von Einladungen oder Bewirtungen besonderen Genehmigungsanforderungen. Je nach Wert dieser Zuwendungen ist eine Genehmigung erforderlich, die über ein spezielles Registrierungstool erteilt wird. Für jede Landesgesellschaft haben wir länderspezifische Grenzwerte festgelegt, um Transparenz und Compliance zu gewährleisten.
Whistleblowing-Policy
Zur Verstärkung unserer ethischen Prinzipien haben wir ein transparentes und offenes Meldesystem eingeführt. Dieses System ermöglicht es uns, Gesetzesverstöße frühzeitig zu erkennen, schnell zu handeln und betriebliche Abläufe sowie unser internes Kontrollsystem kontinuierlich zu verbessern. Das Whistleblowing-System ist ein zentraler Bestandteil unserer Compliance-Kultur und dient ausschließlich der Förderung regelkonformen Verhaltens – es ist kein System zur Bestrafung oder Sanktionierung.
Hinweisgebende Personen genießen umfassenden Schutz durch strikte Vertraulichkeit sowie ein Verbot von Druck oder Repressalien. Dies wird durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung zusätzlich abgesichert. Wir stellen über eine digitale Plattform einen sicheren und anonymen Kanal zur Verfügung, der höchste Anforderungen an Vertraulichkeit und Schutz der Identität erfüllt. Dadurch bleiben sowohl die Integrität unseres Unternehmens als auch die Rechte der Hinweisgebenden jederzeit gewahrt.
Unsere Compliance-Organisation und Kontrollmechanismen
Wir haben eine unabhängige Compliance-Abteilung etabliert, die direkt der Unternehmensführung unterstellt ist und konzernweit agiert. Diese Abteilung ist in verschiedene spezialisierte Teams unterteilt, die jeweils für spezifische Compliance-Bereiche verantwortlich sind. Durch klare Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen gewährleisten wir, dass alle regulatorischen Anforderungen jederzeit erfüllt werden.
Unsere Compliance-Organisation umfasst Teams, die sich mit der allgemeinen Regelkonformität, der Prävention finanzieller und rechtlicher Verstöße sowie mit der Einhaltung von Sanktionen und Embargos befassen. Jedes Team wird von qualifizierten Expert:innen geleitet, die die Überwachung und Umsetzung der jeweiligen Vorgaben sicherstellen.
Mechanismen zur Risikoüberwachung und Prävention von Fehlverhalten
Die Compliance-Abteilung spielt eine zentrale Rolle bei der Identifikation, Meldung und Untersuchung von potenziellen Verstößen gegen geltende Gesetze und interne Richtlinien. Wir haben ein umfassendes System aus Richtlinien, Prozessen und Kontrollmechanismen implementiert, das Fehlverhalten frühzeitig aufdeckt, die notwendigen Konsequenzen einleitet und, wenn erforderlich, die zuständigen Behörden informiert. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Prävention von Korruption und Bestechung. Hierzu haben wir klare Maßnahmen und Verfahren eingeführt, die auf Transparenz und Verantwortung basieren, um unethisches Verhalten zu verhindern und eine Kultur der Integrität zu fördern.