ESRS Standard
ESRS Standard
27. Das Unternehmen hat Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner politischen Einflussnahme vorzulegen, einschließlich seiner Lobbytätigkeiten im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
28. Ziel dieser Angabepflicht ist es, für Transparenz in Bezug auf die Tätigkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme im Hinblick auf politische Zuwendungen zu sorgen, einschließlich der Arten und Zwecke von Lobbytätigkeiten.
29. Die in Absatz 27 genannten Angaben umfassen Folgendes:
a) gegebenenfalls den/die Vertreter, der/die in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen für die Beaufsichtigung dieser Tätigkeiten zuständig ist/sind,
b) in Bezug auf finanzielle oder in Form von Sachleistungen geleistete politische Zuwendungen:
i. den gesamten monetären Wert der direkt und indirekt von dem Unternehmen getätigten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen, aufgeschlüsselt nach Ländern oder gegebenenfalls nach geografischen Gebieten sowie nach Art des Empfängers/Begünstigten, und
ii. gegebenenfalls die Art und Weise, wie der monetäre Wert der Sachleistungen geschätzt wird,
c) die wichtigsten Themen, die Gegenstand seiner Lobbytätigkeit sind, und kurz ausgeführt die wichtigsten Standpunkte des Unternehmens zu diesen Themen. Dazu gehören Erläuterungen in Bezug auf das Zusammenspiel mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die in seiner Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 ermittelt wurden, und
d) wenn das Unternehmen im EU-Transparenzregister oder in einem gleichwertigen Transparenzregister in einem Mitgliedstaat eingetragen ist, den Namen dieses Registers und seine Identifikationsnummer im Register.
30. Die Angabe umfasst außerdem Informationen über die Ernennung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die in den beiden Jahren vor dieser Ernennung im laufenden Berichtszeitraum eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Regulierungsbehörden) innehatten.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 9. Für die Zwecke dieses Standards bezeichnet der Begriff „politische Zuwendung“ eine finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen, die politischen Parteien, ihren gewählten Vertretern oder Personen, die ein politisches Amt anstreben, direkt zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Zuwendungen können in Form von Spenden, Darlehen, Sponsoring, Vorschüssen für Dienstleistungen oder des Kaufs von Eintrittskarten für Spendenveranstaltungen und sonstiger ähnlicher Praktiken erfolgen. Sachleistungen können unter anderem Werbung, Nutzung von Einrichtungen, Design und Druck, gespendete Ausrüstung, Mitgliedschaft in Leitungsorganen, Beschäftigung oder Beratung für gewählte oder für ein Amt kandidierende Politiker umfassen.
AR 10. Der Begriff „indirekte politische Zuwendung“ bezeichnet politische Zuwendungen, die über zwischengeschaltete Organisationen wie Lobbyisten oder Wohltätigkeitsorganisationen geleistet werden, oder die Unterstützung für eine Organisation wie einer Denkfabrik oder eines Berufsverbands, die mit bestimmten politischen Parteien oder Anliegen verbunden ist oder diese unterstützt.
AR 11. Bei der Bestimmung einer „vergleichbaren Position“ in diesem Standard berücksichtigt das Unternehmen verschiedene Faktoren, einschließlich des Verantwortungsgrades und des Umfangs der durchgeführten Tätigkeiten.
AR 12. Das Unternehmen kann folgende Informationen zu seinen finanziellen Zuwendungen oder Sachleistungen im Zusammenhang mit seinen Ausgaben für Lobbytätigkeiten vorlegen:
a) den gesamten monetären Betrag dieser internen und externen Ausgaben und
b) den Gesamtbetrag, der für die Mitgliedschaft in Lobbyorganisationen gezahlt wurde.
AR 13. Ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Mitglied einer Handelskammer oder einer anderen Organisation zu sein, die seine Interessen vertritt, so kann es dies angeben.
AR 14. Um die Anforderung nach Absatz 29 Buchstabe c zu erfüllen, hat das Unternehmen auf Übereinstimmung zwischen seinen öffentlichen Erklärungen zu seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und seinen Lobbytätigkeiten zu achten.
AR 15. Ein Beispiel dafür, wie diese Angaben aussehen könnten:
Politisches Engagement (einschließlich Lobbytätigkeiten) – Beispiel zur Veranschaulichung
Im Geschäftsjahr 20XY war ABC an Tätigkeiten im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Verordnung XXX beteiligt, die erhebliche negative Auswirkungen auf sein Geschäftsmodell haben könnten, wenn sie im derzeitigen Format umgesetzt würden. ABC ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Verordnung zwar einige Verbesserungen des Regulierungssystems wie xxx bewirken wird, in ihrer derzeitigen Form aber die Kosten im Zusammenhang mit xxx den Nutzen überwiegen werden. ABC und seine Kollegen arbeiten weiterhin mit XXX (der Regulierungsbehörde) zusammen, um für ein besseres Gleichgewicht zu sorgen.
ABC hat darüber hinaus die politische Partei QRP in Land X und die EFG-Partei in Land Y unterstützt, da beide ... ABC ist im lokalen Transparenzregister (XYZ) eingetragen, und seine Registriernummer lautet 987234.
2023 | 2022 [wird fortgesetzt] | |
Mittel zur Unterstützung der Politik | 100 | |
Mittel für QRP | 75 | |
Mittel für EFG | 25 | |
100 |
Beträge in Tausend EUR.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Wir leisten keine finanziellen Beiträge an politische Parteien. Spenden erfolgen ausschließlich für wohltätige Zwecke, wobei sie stets im Einklang mit lokalen Gesetzen und unserem ethischen Standards stehen. Jede Spende bedarf der vorherigen Genehmigung durch unsere Rechtsabteilung.
Als Unternehmen sind wir Mitglied in mehreren Handels- und Wirtschaftsverbänden, sowohl national als auch in anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Unsere jährlichen Beiträge zu diesen Mitgliedschaften belaufen sich insgesamt auf etwa 150.000 Euro.
Kein Mitglied unseres Aufsichtsrats, unserer Geschäftsleitung oder unseres Managements war in den zwei Jahren vor dem Berichtszeitraum 2023 in einer öffentlichen Verwaltungsfunktion oder in einer Regulierungsbehörde tätig.