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S4-1 – Policies im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.

13. Das Unternehmen hat seine Konzepte zum Management seiner wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer sowie der damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen zu erläutern.

14. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, um die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung wesentlicher Auswirkungen speziell auf die Verbraucher und/oder Endnutzer anzugehen, sowie über Konzepte, die wesentliche Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern abdecken.

15. Die gemäß Absatz 13 erforderlichen Angaben müssen Informationen über die Konzepte enthalten, die das Unternehmen zum Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern im Einklang mit dem ESRS 2 MDR-P Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten anwendet. Darüber hinaus gibt das Unternehmen an, ob diese Konzepte bestimmte Gruppen oder alle Verbraucher und/oder Endnutzer abdecken.

16. Das Unternehmen beschreibt seine Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik (123), die für Verbraucher und/oder Endnutzer relevant sind, einschließlich der Prozesse und Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Bei seinen Angaben konzentriert es sich auf die Aspekte, die für Folgendes wesentlich sind, sowie auf den allgemeinen Ansatz in Bezug darauf: (124)

  • a) die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern,

  • b) die Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern und

  • c) Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen.

17. Das Unternehmen gibt an, ob und inwiefern seine Konzepte in Bezug auf Verbraucher und/oder Endnutzer mit international anerkannten Instrumenten, die für Verbraucher und/oder Endnutzer relevant sind, einschließlich der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, in Einklang stehen. Das Unternehmen muss ferner angeben, inwieweit Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen, an denen Verbraucher und/oder Endnutzer beteiligt sind, in seiner nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet wurden, und gegebenenfalls die Art dieser Fälle angeben. (125)


Application Requirements (AR)

AR 9. Die Beschreibung muss die wichtigsten Informationen enthalten, die für eine wahrheitsgetreue Darstellung der Konzepte in Bezug auf Verbraucher und/oder Endnutzer erforderlich sind; zu diesem Zweck hat das Unternehmen zu prüfen, ob es Erläuterungen zu wesentlichen Änderungen abgeben sollte, die im Berichtsjahr an beschlossenen Konzepten vorgenommen wurden (wie neue Erwartungen an Geschäftskunden, neue oder zusätzliche Ansätze für die Sorgfaltspflicht und Abhilfe).

AR 10. Das Konzept kann die Form eines eigenständigen Konzepts in Bezug auf Verbraucher und/oder Endnutzer haben oder in ein umfassenderes Dokument wie einen Ethikkodex oder ein allgemeines Nachhaltigkeitskonzept aufgenommen werden, das das Unternehmen bereits im Rahmen eines anderen ESRS angegeben hat. In diesen Fällen gibt das Unternehmen einen genauen Querverweis an, um auf die Aspekte des Konzepts hinzuweisen, die die Anforderungen dieser Angabepflicht erfüllen.

AR 11. Bei der Berichterstattung über die Übereinstimmung seines Konzepts mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte hat das Unternehmen zu berücksichtigen, dass sich die Leitprinzipien auf die Internationale Charta der Menschenrechte beziehen, die aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den beiden sie umsetzenden Pakten besteht, und kann über die Übereinstimmung mit diesen Instrumenten Bericht erstatten.

AR 12. Bei den Angaben darüber, wie extern ausgerichtete Konzepte einbezogen werden, kann das Unternehmen beispielsweise die intern ausgerichteten Verkaufs- und Vertriebskonzepte sowie die Abstimmung mit anderen Konzepten in Bezug auf Verbraucher und/oder Endnutzer berücksichtigen. Darüber hinaus berücksichtigt das Unternehmen sein Konzept zur Gewährleistung der Richtigkeit und Nützlichkeit der Informationen, die potenziellen und tatsächlichen Verbrauchern und/oder Endnutzern sowohl vor als auch nach dem Verkauf zur Verfügung gestellt werden.

AR 13. Das Unternehmen kann die Arten der Kommunikation über seine Konzepte mit den Einzelpersonen, Personengruppen oder Unternehmen erläutern, für die sie relevant sind, entweder weil von ihnen erwartet wird, dass sie sie umsetzen (z. B. Arbeitnehmer des Unternehmens, Auftragnehmer und Lieferanten), oder weil sie ein direktes Interesse an ihrer Umsetzung haben (z. B. eigene Arbeitskräfte, Investoren). Es kann Kommunikationsmittel und -kanäle (z. B. Flyer, Newsletter, spezielle Websites, soziale Medien, persönliche Interaktionen, Arbeitnehmervertreter) angeben, um sicherzustellen, dass das Konzept zugänglich ist und dass die verschiedenen Zielgruppen seine Auswirkungen verstehen. Das Unternehmen kann auch erläutern, wie es potenzielle Hindernisse für die Verbreitung ermittelt und beseitigt, z. B. durch die Übersetzung in relevante Sprachen oder die Verwendung grafischer Darstellungen.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

S4-1 – Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Grundsätze zur Produktverantwortung

Unsere Grundsätze zur Produktverantwortung, verabschiedet im September 2021, bieten einen klaren Orientierungsrahmen für verantwortungsvolles und regelkonformes Handeln aller Mitarbeitenden. Sie bündeln Vorgaben für die Entwicklung, Vermarktung und Bereitstellung unserer Produkte und Dienstleistungen. Dabei legen wir besonderen Wert auf einen fairen und lösungsorientierten Umgang mit Kunden sowie auf den gleichberechtigten Zugang zu Finanzdienstleistungen. Datenschutz, Informationssicherheit und der Schutz vor Überschuldung sind weitere zentrale Bestandteile. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch Führungskräfte und unterstützende Kontrollfunktionen überwacht. Ziel ist es, Risiken für Kunden zu minimieren und gleichzeitig das Vertrauen in unsere Leistungen zu stärken.

Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct)

Unsere Verhaltensgrundsätze, ebenfalls im September 2021 eingeführt, formulieren klare Regeln für ein ethisches und regelkonformes Verhalten. Sie betreffen Themen wie den Umgang mit Interessenkonflikten, Datenschutz, Produktentwicklung und transparente Kommunikation. Schulungen und ein Hinweisgebersystem unterstützen die Sensibilisierung unserer Mitarbeitenden.

Die Richtlinie trägt dazu bei, Risiken durch potenziell nachteilige Verhaltensweisen zu verringern, und fördert eine Unternehmenskultur, die auf Kundenzufriedenheit und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet ist.

Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte

Mit unseren Grundsätzen zur Achtung der Menschenrechte bekennen wir uns zur Einhaltung internationaler Standards, einschließlich der ILO-Kernarbeitsnormen und des UN Global Compact. Wir verpflichten uns, Diskriminierung zu vermeiden, Persönlichkeitsrechte zu schützen und Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten.

Ein robustes Meldesystem ermöglicht es Mitarbeitenden, Hinweise auf Verstöße sicher und vertraulich einzureichen. Durch regelmäßige Überprüfungen und gezielte Maßnahmen tragen wir dazu bei, Risiken zu minimieren und positive Effekte für Kundenzufriedenheit und Unternehmensreputation zu fördern.

Gemeinsame Prinzipien

Alle Richtlinien sind für alle Mitarbeitenden verbindlich und werden durch regelmäßige Überwachung und unterstützende Prozesse in der Organisation sichergestellt. Sie bieten Orientierung, fördern Vertrauen und tragen zur nachhaltigen Weiterentwicklung unseres Unternehmens bei. Die Berücksichtigung von Interessen der Stakeholder sowie die Einbindung externer Standards unterstreichen unseren Anspruch an Verantwortung und Transparenz.

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