ESRS Standard
ESRS Standard
Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.
39. Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:
a) Verringerung der negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und/oder
b) Förderung positiver Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und/oder
c) Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften.
40. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele nutzt, um seine Fortschritte bei der Bewältigung seiner wesentlichen negativen Auswirkungen und/oder bei der Förderung positiver Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und/oder beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften voranzutreiben und zu messen.
41. Die zusammenfassende Beschreibung der Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften enthält die im ESRS 2 MDR-T festgelegten Informationsanforderungen.
42. Das Unternehmen gibt das Verfahren zur Festlegung der Ziele an, einschließlich Informationen darüber, ob und inwiefern das Unternehmen direkt mit betroffenen Gemeinschaften, ihren rechtmäßigen Vertretern oder glaubwürdigen Stellvertretenden, die Einblicke in ihre Situation haben, in folgenden Bereichen zusammengearbeitet hat:
a) Festlegung dieser Ziele,
b) Nachverfolgung der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele und
c) Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der Leistung des Unternehmens ergeben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 44. Bei der Angabe von Informationen über Ziele gemäß Absatz 39 kann das Unternehmen Folgendes angeben:
a) die angestrebten Ergebnisse im Hinblick auf das Leben betroffener Gemeinschaften (so konkret wie möglich),
b) die langfristige Stabilität der Ziele in Bezug auf Definitionen und Methoden, um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf zu ermöglichen,
c) die Standards oder Verpflichtungen, auf denen die Ziele beruhen (z. B. Verhaltenskodizes, Beschaffungskonzepte, globale Rahmen oder Industriekodizes).
AR 45. Die Ziele in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen können mit den Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen übereinstimmen oder sich von ihnen unterscheiden. So könnte beispielsweise ein Ziel, die Lebensgrundlagen betroffener Gemeinschaften nach einer Neuansiedlung vollständig wiederherzustellen, sowohl die Auswirkungen auf diese Gemeinschaften als auch die damit verbundenen Risiken für Unternehmen, wie z. B. Proteste in der Gemeinschaft, verringern.
AR 46. Das Unternehmen kann auch zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen für dieselbe im Rahmen des Konzepts eingegangene Verpflichtung unterscheiden. So kann das Unternehmen beispielsweise das Hauptziel verfolgen, Mitglieder einer Gemeinschaft an einem örtlichen Bergbaustandort zu beschäftigen, wobei das langfristige Ziel darin besteht, bis 2025 100 % der Arbeitskräfte hinzuzuziehen, und das kurzfristige Ziel darin besteht, bis 2025 jährlich x Prozent der örtlichen Arbeitnehmer hinzuzuziehen.
AR 47. Bei Änderung oder Ersetzung eines Ziels im Berichtszeitraum kann das Unternehmen dies durch Verweise auf erhebliche Änderungen des Geschäftsmodells oder auf umfassendere Änderungen des akzeptierten Standards oder der Rechtsvorschriften, aus denen das Ziel abgeleitet wird, verdeutlichen, um Hintergrundinformationen gemäß ESRS 2 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen bereitzustellen.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S3-5 – Ziel der sozialen Verantwortung
Wir übernehmen soziale Verantwortung, indem wir betroffene Gemeinschaften durch die Förderung von Bildungsprogrammen und Trainingsinitiativen sowohl im formalen Bildungssystem als auch außerhalb davon unterstützen. Seit 2019 konnten wir fast 200.000 Menschen erreichen. Unser Ziel ist es, insgesamt 500.000 Personen durch Bildungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen zu unterstützen.