ESRS Standard
ESRS Standard
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
6. Die in diesem Abschnitt verlangten Angaben sollten in Verbindung mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zur Strategie (SBM) gelesen werden und sind zusammen mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zu machen, mit Ausnahme von SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, bei dem das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Angaben mit den themenbezogenen Angaben zusammenzulegen.
7. Gemäß ESRS 2 SBM-2 Absatz 43 gibt das Unternehmen an, wie die Standpunkte, Interessen und Rechte betroffener Gemeinschaften , einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte (und gegebenenfalls ihrer Rechte als indigene Völker ), in seine Strategie und sein Geschäftsmodell einfließen. Betroffene Gemeinschaften stellen eine wichtige Gruppe betroffener Interessenträger dar.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 3. Gemäß Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 vermittelt das Unternehmen ein Verständnis darüber, inwiefern es prüft, ob und wie es die Rolle berücksichtigt, die seine Strategie und sein Geschäftsmodell bei der Schaffung, Verschärfung oder bei der Minderung erheblicher wesentlicher Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften spielen können, und ob und wie das Geschäftsmodell und die Strategie angepasst werden, um solchen wesentlichen Auswirkungen zu begegnen.
AR 4. Auch wenn betroffene Gemeinschaften möglicherweise nicht auf der Ebene der Strategie oder des Geschäftsmodells mit dem Unternehmen in Kontakt stehen, können ihre Standpunkte in die Bewertung der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens einfließen. Das Unternehmen kann die Standpunkte der betroffenen Gemeinschaften und ihrer Vertreter angeben.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S3.SBM-2 – Austausch mit lokalen Gemeinschaften
Förderung des Dialogs und Engagements mit lokalen Gemeinschaften
Wir fördern den Austausch und die Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften durch verschiedene Dialogformate und strategische Pläne, die eine aktive Einbindung in unsere Geschäftstätigkeit sicherstellen. Zu den Maßnahmen gehören langfristige Partnerschaften mit gemeinnützigen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie regelmäßige Informationen an Standortgemeinden und Interessengruppen, beispielsweise über Newsletter oder Tage der offenen Tür.
Bis 2030 streben wir an, für alle unsere Standorte umfassende Strategien zur Einbindung der lokalen Gemeinschaft zu entwickeln.