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S2 – Ziel

Vor über 9 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

1. Ziel dieses Standards ist es, Angabepflichten festzulegen, die es den Nutzern der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch im Rahmen seiner Produkte oder Dienstleistungen, sowie durch seine Geschäftsbeziehungen und die damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen nachzuvollziehen, darunter:

  • a) die wesentlichen positiven und negativen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen des Unternehmens auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette,

  • b) alle ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Verbesserung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen und zum Umgang mit Risiken und Chancen, und die Ergebnisse dieser Maßnahmen,

  • c) Art, Typ und Umfang der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens, einschließlich derjenigen, die mit seinen Auswirkungen oder Abhängigkeiten in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verbunden sind, sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen damit umgeht, und

  • d) die finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- und langfristig ergeben, einschließlich derjenigen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

2. Um das Ziel zu erreichen, erfordert dieser Standard eine Erläuterung des allgemeinen Ansatzes, den das Unternehmen verfolgt, um alle wesentlichen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Folgendes zu ermitteln und anzugehen:

  • a) Arbeitsbedingungen (z. B. sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten, Tarifverhandlungen, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Gesundheit und Sicherheit),

  • b) Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (zum Beispiel Geschlechtergerechtigkeit und gleicher Lohn bei gleichwertiger Arbeit, Weiterbildung und Kompetenzentwicklung, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Vielfalt),

  • c) sonstige arbeitsbezogene Rechte (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, angemessener Wohnraum, Wasser- und Sanitärversorgung und Privatsphäre).

3. Darüber hinaus erfordert dieser Standard eine Erläuterung, wie solche Auswirkungen sowie Abhängigkeiten des Unternehmens von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wesentliche Risiken oder Chancen für das Unternehmen mit sich bringen können. Beispielsweise können negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stören (wenn Kunden seine Produkte nicht kaufen oder wenn staatliche Stellen seine Produkte beschlagnahmen) und seinen Ruf schädigen. Umgekehrt können die Achtung der Arbeitnehmerrechte und Programme zur aktiven Unterstützung (z. B. durch Initiativen zur Vermittlung von Finanzwissen) Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, z. B. zuverlässigere Lieferungen oder eine Ausweitung der künftigen Verbraucherbasis.

4. Dieser Standard deckt alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens ab, auf die das Unternehmen wesentliche Auswirkungen hat oder haben kann, einschließlich der Auswirkungen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch mit seinen Produkten oder Dienstleistungen sowie seinen Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Dies umfasst alle Arbeitskräfte, die nicht unter den Begriff „Arbeitskräfte des Unternehmens“ fallen (der Begriff „Arbeitskräfte des Unternehmens“ bezieht sich auf Arbeitnehmer, individuelle Auftragnehmer (d. h. Selbständige) und Arbeitskräfte, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind). Die Arbeitskräfte des Unternehmens werden im ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens behandelt. Beispiele, die in den Anwendungsbereich dieses Standards fallen, sind Abschnitt AR 3 zu entnehmen.



Application Requirements (AR)

AR 1. Zusätzlich zu den in Absatz 2 genannten Themen kann das Unternehmen auch in Betracht ziehen, Informationen zu anderen Themen anzugeben, die für wesentliche Auswirkungen über einen kürzeren Zeitraum relevant sind, z. B. Initiativen in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette während einer Pandemie.

AR 2. Der Überblick über soziale Aspekte und Menschenrechtsfragen in Absatz 2 bedeutet nicht, dass alle diese Aspekte in jeder Angabepflicht in diesem Standard behandelt werden sollen. Vielmehr enthält er eine Liste von Aspekten, die das Unternehmen in seiner Wesentlichkeitsanalyse im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu berücksichtigen hat (siehe ESRS 1 Kapitel 3 Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen und ESRS 2 IRO-1) und die es gegebenenfalls als wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen dieses Standards angibt.

AR 3. Arbeitskräfte, die unter diesen Standard fallen, sind beispielsweise:

  • a) Arbeitskräfte, die ausgelagerte Dienstleistungen an der Betriebsstätte des Unternehmens verrichten (z. B. Bewirtungs- oder Sicherheitspersonal von Dritten),

  • b) Arbeitskräfte eines vom Unternehmen unter Vertrag genommenen Lieferanten, die in den Räumlichkeiten des Lieferanten nach dessen Arbeitsmethoden arbeiten,

  • c) Arbeitskräfte in einem „nachgelagerten“ Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens erwirbt,

  • d) Arbeitskräfte eines Ausrüstungslieferanten des Unternehmens, die an einer Betriebsstätte des Unternehmens die Ausrüstung des Lieferanten (z. B. Fotokopiergerät) gemäß dem Vertrag zwischen dem Ausrüstungslieferanten und dem Unternehmen regelmäßig instand halten, und

  • e) Arbeitskräfte, die tiefer in der Lieferkette Rohstoffe gewinnen, die dann zu Bestandteilen verarbeitet werden, die in den Produkten des Unternehmens verwendet werden.


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