ESRS Standard
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5. Dieser Standard ist anzuwenden, wenn im Rahmen der Wesentlichkeit sanalyse gemäß ESRS 2 Allgemeine Angaben festgestellt wurde, dass Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette von wesentlichen Auswirkungen betroffen sind und/oder dass wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit ihnen bestehen.
6. Dieser Standard ist in Verbindung mit dem ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und dem ESRS 2 sowie dem ESRS S1, dem ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften und dem ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer zu lesen.
7. Die Berichterstattung im Rahmen dieses Standards ist einheitlich, kohärent und gegebenenfalls eindeutig mit der Berichterstattung über die Arbeitskräfte des Unternehmens im Rahmen des ESRS S1 verknüpft, um eine wirksame Berichterstattung zu gewährleisten.