ESRS Standard
ESRS Standard
Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.
33. Das Unternehmen hat Kennzahlen in Bezug auf seine wesentlichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme anzugeben.
34. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen zu vermitteln, die bei der Wesentlichkeitanalyse als wesentlich für Veränderungen von biologischer Vielfalt und Ökosystemen ermittelt wurden.
35. Hat das Unternehmen Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität ermittelt, auf die es sich negativ auswirkt (siehe Absatz 19 Buchstabe a), gibt es die Anzahl und die Fläche (in Hektar) der Standorte an, die es besitzt, gepachtet hat oder bewirtschaftet und die sich in oder in der Nähe von diesen Schutzgebieten oder Schlüsselgebieten der biologischen Vielfalt befinden.
36. Hat das Unternehmen wesentliche Auswirkungen in Bezug auf Landnutzungsänderungen oder Auswirkungen auf die Ausdehnung und den Zustand von Ökosystemen ermittelt, kann es auch seine Landnutzung auf der Grundlage einer Lebenszyklusanalyse angeben.
37. Bei den in den Absätzen 38 bis 41 genannten Datenpunkten hat das Unternehmen seine eigenen Tätigkeiten zu berücksichtigen.
38. Kommt das Unternehmen zu dem Schluss, dass es unmittelbar zu den Einflussfaktoren im Hinblick auf Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und/oder Meeresnutzungsänderungen beiträgt, so gibt es relevante Kennzahlen an. Das Unternehmen kann Kennzahlen für Folgendes angeben:
a) Umwandlung der Landbedeckung im Zeitverlauf (z. B. ein oder fünf Jahre), beispielsweise Entwaldung oder Bergbau,
b) Veränderungen im Zeitverlauf (z. B. ein oder fünf Jahre) in Bezug auf die Bewirtschaftung des Ökosystems (z. B. durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, die Anwendung besserer Bewirtschaftungsverfahren oder die forstwirtschaftliche Ernte),
c) Veränderungen der räumlichen Konfiguration der Landschaft (z. B. Zersplitterung von Lebensräumen, Veränderungen bei der Vernetzung von Ökosystemen),
d) Veränderungen bei der strukturellen Vernetzung von Ökosystemen (z. B. Durchlässigkeit von Lebensräumen auf der Grundlage physischer Merkmale und der Anordnung von kleineren Lebensraumflächen) und
e) funktionale Konnektivität (z. B. wie gut sich Gene oder Individuen an Land, im Süßwasser und in Meeren verbreiten können).
39. Kommt das Unternehmen zu dem Schluss, dass es unmittelbar zur unbeabsichtigten oder beabsichtigten Einbringung invasiver gebietsfremder Arten beiträgt, kann es die Kennzahlen angeben, die es verwendet, um die Pfade der Einschleppung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten sowie die von invasiven gebietsfremden Arten ausgehenden Risiken zu steuern.
40. Hat das Unternehmen wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Zustand der Arten festgestellt, kann es Kennzahlen angeben, die es für relevant hält. Das Unternehmen kann:
a) auf die einschlägigen Angabepflichten in ESRS E1, ESRS E2, ESRS E3 und ESRS E5 verweisen,
b) die Populationsgröße, das Verbreitungsgebiet innerhalb bestimmter Ökosysteme sowie das Aussterberisiko berücksichtigen. Diese Aspekte bieten Einblicke in die Gesundheit der Population einer einzelnen Art und ihre relative Widerstandsfähigkeit gegenüber vom Menschen verursachten und natürlichen Veränderungen,
c) Kennzahlen zur Messung von Veränderungen der Anzahl der Individuen einer Art in einem bestimmten Gebiet angeben,
d) Kennzahlen für Arten, die vom Aussterben bedroht sind (87), angeben, mit denen Folgendes gemessen wird:
i. der Bedrohungsstatus der Arten und wie sich Aktivitäten/Druck auf den Bedrohungsstatus auswirken können oder
ii. Veränderungen des relevanten Lebensraums für eine bedrohte Art als Indikator für die Auswirkungen des Unternehmens auf das Aussterberisiko lokaler Populationen.
41. Hat das Unternehmen wesentliche Auswirkungen auf Ökosysteme festgestellt, so kann es Folgendes angeben:
a) in Bezug auf die Ausdehnung der Ökosysteme Kennzahlen, anhand derer die Flächenabdeckung eines bestimmten Ökosystems gemessen wird, ohne notwendigerweise die Qualität des zu bewertenden Gebiets zu berücksichtigen, beispielsweise die Lebensraumfläche. So ist die Waldfläche eine Messgröße für die Ausdehnung eines bestimmten Ökosystemtyps, ohne dass dabei der Zustand des Ökosystems berücksichtigt wird (z. B. wird das Gebiet dargestellt, ohne die Artenvielfalt innerhalb des Waldes zu beschreiben);
b) in Bezug auf den Zustand der Ökosysteme:
i. Kennzahlen, anhand derer die Qualität von Ökosystemen im Vergleich zu einem vorab festgelegten Referenzzustand gemessen wird,
ii. Kennzahlen zur Messung mehrerer Arten innerhalb eines Ökosystems anstatt der Anzahl der Individuen innerhalb einer einzigen Art in einem Ökosystem (z. B. wissenschaftlich anerkannte Indikatoren für Artenreichtum und Abundanz, mit denen die Entwicklung der (einheimischen) Artenzusammensetzung innerhalb eines Ökosystems anhand des Referenzzustands zu Beginn des ersten Berichtszeitraums sowie des im Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal festgelegten Zielzustands gemessen wird, oder gegebenenfalls eine Aggregation des Erhaltungszustands der Arten), oder
iii. Kennzahlen, die strukturelle Komponenten des Zustands wie die Vernetzung von Lebensräumen umfassen (d. h., inwieweit Lebensräume miteinander verbunden sind).
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 27. Bei der Erstellung der nach dieser Angabepflicht erforderlichen Informationen hat das Unternehmen Folgendes zu berücksichtigen und kann Folgendes beschreiben:
a) die verwendeten Methoden und Kennzahlen sowie eine Erläuterung der Gründe für die Auswahl dieser Methoden und Kennzahlen sowie ihrer Annahmen, Grenzen und Unsicherheiten und etwaiger Änderungen der Methoden im Laufe der Zeit und die Gründe dafür,
b) den Umfang der Kennzahlen und Methoden, zum Beispiel:
i. Unternehmen, Standort, Marke, Rohstoff, Unternehmenseinheit, Tätigkeit,
ii. abgedeckte Aspekte (gemäß Abschnitt AR 4),
c) die Biodiversitätskomponenten der Kennzahlen: artenspezifische, ökosystemspezifische,
d) die von der Methodik abgedeckten geografischen Angaben und eine Erläuterung, warum relevante geografische Angaben nicht berücksichtigt wurden,
e) inwiefern ökologische Schwellenwerte (z. B. die Integrität der Biosphäre und Landsystemwandel, die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten) und Aufteilungen in die Kennzahlen einbezogen werden,
f) Häufigkeit der Überwachung, überwachte Schlüsselkennzahlen, Ausgangszustand/Ausgangswert und Basisjahr/- zeitraum sowie der Bezugszeitraum,
g) ob sich diese Kennzahlen auf Primärdaten, Sekundärdaten, modellierte Daten oder eine Experteneinschätzung oder eine Mischung dieser Daten stützen,
h) die Angabe welche Maßnahmen anhand der Kennzahlen gemessen und überwacht werden und wie sie mit der Erreichung der Ziele zusammenhängen,
i) ob Kennzahlen verpflichtend (gemäß Rechtsvorschriften) oder freiwillig sind. Sind sie verpflichtend, kann das Unternehmen die einschlägigen Rechtsvorschriften angeben; sind sie freiwillig, kann das Unternehmen sich auf die verwendeten freiwilligen Normen oder Verfahren beziehen, und
j) ob die Kennzahlen auf den Erwartungen oder Empfehlungen relevanter und verlässlicher nationaler, europäischer oder zwischenstaatlicher Leitlinien, Konzepte, Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen wie dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) oder der IPBES beruhen oder diesen entsprechen.
AR 28. Das Unternehmen gibt Kennzahlen an, die nachprüfbar sind und die unter Berücksichtigung der angemessenen zeitlichen Rahmenbedingungen technisch und wissenschaftlich fundiert sind, und kann angeben, inwieweit die von ihm gewählten Kennzahlen diesen Kriterien entsprechen. Um sicherzustellen, dass die Kennzahl relevant ist, sollte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Indikator und dem Zweck der Messung bestehen. Unsicherheiten sollten so weit wie möglich reduziert werden. Die verwendeten Daten oder Mechanismen sollten von etablierten Organisationen unterstützt und im Zeitverlauf aktualisiert werden. Wenn Datenlücken bestehen, können robuste modellierte Daten und Experteneinschätzungen verwendet werden. Die Methodik muss hinreichend detailliert sein, um einen aussagekräftigen Vergleich der Auswirkungen und der Abhilfemaßnahmen im Zeitverlauf zu ermöglichen. Die Verfahren zur Sammlung von Informationen und die Definitionen müssen systematisch angewandt werden. Dies ermöglicht eine aussagekräftige Überprüfung der Leistung des Unternehmens im Zeitverlauf und hilft beim internen Vergleich und bei Branchenvergleichen.
AR 29. Entspricht eine Kennzahl einem Ziel, so ist der Ausgangswert für beides anzugleichen. Der Ausgangswert für die biologische Vielfalt ist ein wesentlicher Bestandteil des Managementprozesses in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Der Ausgangswert ist für die Folgenabschätzung und die Managementplanung sowie für die Überwachung und das adaptive Management erforderlich.
AR 30. Die zur Erhebung von Daten und zur Messung der Auswirkungen des Unternehmens auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme verfügbaren Methoden lassen sich wie folgt in drei Kategorien unterteilen:
a) Primärdaten: Erhebung vor Ort.
b) Sekundärdaten: einschließlich Geodatenschichten, die von geografischen Standortdaten zu den Geschäftstätigkeiten überlagert sind.
i. Auf der Ebene der Arten können Datenschichten zu den Verbreitungsgebieten verschiedener Arten verwendet werden, um die Arten vorherzusagen, die an verschiedenen Orten vorkommen könnten. Dies umfasst auch Betriebsstandorte und Beschaffungsstandorte. Die verschiedenen Datenschichten zu den Verbreitungsgebieten weisen je nach Faktoren eine unterschiedliche Genauigkeit auf (z. B. ob die Verbreitungsgebiete von Arten auf der Grundlage der Verfügbarkeit des Lebensraums verfeinert wurden). Informationen über den Bedrohungsstatus der Art und über die Tätigkeiten, die sie bedrohen, können einen Hinweis auf den wahrscheinlichen Beitrag von Geschäftstätigkeiten in Bezug auf die Populationsentwicklung und den Bedrohungsstatus liefern.
ii. Auf der Ebene der Ökosysteme können Datenschichten verwendet werden, die Veränderungen des Umfangs und des Zustands von Ökosystemen widerspiegeln, einschließlich des Ausmaßes der Zersplitterung von Lebensräumen und der Vernetzung.
c) Modellierte Zustandsdaten zur biologischen Vielfalt: Modellbasierte Ansätze werden üblicherweise zur Messung von Indikatoren auf Ökosystemebene (z. B. Umfang, Zustand oder Funktion) verwendet. In den Modellen wird quantifiziert, wie sich das Ausmaß der verschiedenen Belastungen auf den Zustand der biologischen Vielfalt auswirkt. Diese werden als Beziehungen der Belastungen zum Zustand bezeichnet und beruhen auf weltweit erhobenen Daten. Die Modellierungsergebnisse werden lokal angewandt, um abzuschätzen, wie sich der Zustand des Ökosystems durch Belastungen auf Unternehmensebene verändern wird. Ein Einflussfaktor weist in der Regel drei Hauptmerkmale auf: Ausmaß (z. B. Schadstoffmenge, Lärmintensität), räumliche Ausdehnung (z. B. Größe der kontaminierten Flächen) und zeitliche Ausdehnung (Dauer der Persistenz des Schadstoffs).
AR 31. In Bezug auf die Lebenszyklusanalyse für die Landnutzung kann sich das Unternehmen auf die „Landnutzungsbezogenen Umweltindikatoren für die Lebenszyklusanalyse“ („Land-use related environmental indicators for Life Cycle Assessment“) der Gemeinsamen Forschungsstelle beziehen.
AR 32. In Bezug auf die Einbringung invasiver gebietsfremder Arten kann das Unternehmen die Pfade und die Anzahl der invasiven gebietsfremden Arten sowie die Ausdehnung der von solchen Arten besiedelten Fläche angeben.
AR 33. Nützliche Hinweise zu den Kennzahlen für Ausdehnung und Zustand von Ökosystemen sind der Arbeit des Systems der umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Vereinten Nationen (United Nations System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting, UN SEEA EA) zu entnehmen.
AR 34. Das Unternehmen kann Angaben in Flächeneinheiten (z. B. m² oder ha) über die Flächennutzung unter Verwendung der Leitlinien des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) machen: (89)
a) gesamter Flächenverbrauch,
b) gesamte versiegelte Fläche,
c) gesamte naturnahe Fläche am Standort und
d) gesamte naturnahe Fläche abseits des Standorts.
AR 35. Das Unternehmen kann beispielsweise Veränderungen der Bodenbedeckung angeben, d. h. die physische Darstellung der Faktoren „Lebensraumveränderung“ und „industrielle und häusliche Tätigkeiten“, d. h. die vom Menschen verursachte oder natürliche Veränderung der physischen Eigenschaften der Erdoberfläche an einem bestimmten Ort.
AR 36. Die Bodenbedeckung ist eine typische Variable, die anhand von Erdbeobachtungsdaten bewertet werden kann.
AR 37. Bei der Berichterstattung über wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Ökosystemen kann das Unternehmen neben der Ausdehnung und dem Zustand der Ökosysteme auch das Funktionieren von Ökosystemen berücksichtigen, indem es
a) eine Kennzahl verwendet, anhand deren ein Prozess oder eine Funktion gemessen wird, den/die das Ökosystem vervollständigt oder der/die die Fähigkeit des Ökosystems widerspiegelt, diesen spezifischen Prozess oder diese Funktion auszuführen: z. B. die Nettoprimärproduktivität, also eine Messgröße der Pflanzenproduktivität, die auf der Rate basiert, mit der Energie von Pflanzen gespeichert und anderen Arten im Ökosystem zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich um einen zentralen Prozess für das Funktionieren von Ökosystemen. Er hängt mit vielen Faktoren zusammen, wie etwa der Vielfalt der Arten, misst diese jedoch nicht direkt, oder
b) eine Kennzahl verwendet, anhand deren Veränderungen von Populationen von Arten mit wissenschaftlich festgestellter Bedrohung gemessen werden.
AR 38. Auf der Ebene der Ökosysteme können Datenschichten verwendet werden, die Veränderungen des Umfangs und des Zustands von Ökosystemen widerspiegeln, einschließlich des Ausmaßes der Zersplitterung von Lebensräumen und der Vernetzung.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
Unser Unternehmen hat Standorte in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität identifiziert, auf die potenziell negative Auswirkungen bestehen können. Nachfolgend werden die entsprechenden Kategorien, Distanzen zu den Schutzgebieten sowie deren Flächen, die Anzahl der Standorte und deren Fläche und das Schutzobjekte aufgeführt:
Kategorie: Naturschutzgebiet
Distanz: 2,4 km
Gebiet: 256 ha
Anzahl Standort: 1
Fläche Standort: 14 ha
Schutzobjekt: Vielfältige natürliche Ökosysteme aus Wäldern, Grasland und Übergangsbereichen mit zahlreichen Lebensräumen, einer reichen Artenvielfalt sowie besonderen geologischen Merkmalen wie ausgehöhlte Vulkanschlote mit Basaltbrekzien und Rissfüllungen.
Kategorie: Natursehenswürdigkeit
Distanz: 3,0 km
Gebiet: 4,2 ha
Anzahl Standort: 1
Fläche Standort: 5 ha
Schutzobjekt: Eine Landschaft von bedeutendem natürlichem und ästhetischem Wert, insbesondere ein Altwassersee am Fluss, der als Relikt eines mäandrierenden Wasserlaufs erhalten ist. Die Umgebung umfasst typische Wasserflächen, Auenwälder, Ufervegetation und Wasserpflanzen. In der Region finden Fischzucht und Angeln in nachhaltiger Weise statt, mit dem Ziel, das ökologische Gleichgewicht und die vollständige Wiederherstellung des Ökosystems zu fördern.
Kategorie: Europäisches Schutzgebiet
Distanz: 3,2 km
Gebiet: 80 ha
Anzahl Standort: 1
Fläche Standort: 2 ha
Schutzobjekt: Schutz von stark gefährdeten Arten, wie etwa eines seltenen Bodenbewohners, dessen Population in den Grasländern dieses Gebiets vorkommt.