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E3.IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.

ESRS 2 – Allgemeine Angaben

7. Die in diesem Abschnitt verlangten Angaben sollten in Verbindung mit den in Kapitel 4 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen des ESRS 2 verlangten Angaben gelesen und zusammen mit diesen übermittelt werden

8. Das Unternehmen hat das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen zu erläutern und Informationen zu liefern über

  • a) ob und wie das Unternehmen seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprüft hat, um seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen , Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln, und wenn ja, welche Methoden, Annahmen und Instrumente der Überprüfung zugrunde gelegt wurden,

  • b) ob und wie das Unternehmen Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, durchgeführt hat. (71)


Application Requirements (AR)

AR 1. Bei der Analyse der Wesentlichkeit umweltbezogener Unterthemen bewertet das Unternehmen die Wesentlichkeit der Wasser- und Meeresressourcen in seinem eigenen Betrieb und in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und kann die folgenden vier Phasen berücksichtigen, was auch als LEAP-Ansatz bezeichnet wird:

  • a) Phase 1: Feststellung des Ortes, an dem sich im eigenen Betrieb und innerhalb der Wertschöpfungskette die Schnittstelle zur Natur befindet,

  • b) Phase 2: Bewertung der Abhängigkeiten und Auswirkungen,

  • c) Phase 3: Bewertung der wesentlichen Risiken und Chancen, und

  • d) Phase 4: Erstellung und Übermittlung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse.

AR 2. Die Wesentlichkeitsanalyse entspricht für den ESRS E3 den ersten drei Phasen dieses LEAP-Ansatzes; in der vierten Phase geht es um die Ergebnisse des Verfahrens.

AR 3. Bei den Verfahren zur Analyse der Wesentlichkeit von Auswirkungen, Risiken und Chancen sind die Bestimmungen des ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten zu berücksichtigen.

AR 4. Zu den Unterthemen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen, die Gegenstand der Wesentlichkeitsanalyse sind, gehören:

  • a) Wasser, einschließlich des Verbrauchs von Oberflächengewässern und Grundwasser sowie Entnahmen und Ableitungen, und

  • b) Meeresressourcen, einschließlich der Gewinnung und Nutzung dieser Ressourcen und der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Phase 1

AR 5. In Phase 1 sind Gebiete zu bestimmen, die von Wasserrisiken betroffen sind, sowie Gebiete, in denen es eine Schnittstelle zu Meeresressourcen gibt, die zu wesentlichen Auswirkungen und Abhängigkeiten führen könnte, und zwar im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens. Dabei kann das Unternehmen Folgendes berücksichtigen:

  • a) die Orte, an denen sich die direkten Vermögenswerte befinden und an denen die Tätigkeiten sowie die damit verbundenen vor- und nachgelagerten Tätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette stattfinden,

  • b) die Standorte in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress, und

  • c) die Sektoren oder Geschäftsbereiche, die an diesen vorrangigen Orten eine Schnittstelle mit Wasser- oder Meeresressourcen bilden.

AR 6. Das Unternehmen hat Flusseinzugsgebiete als die relevante Ebene für die Bewertung von Standorten zu berücksichtigen und diesen Ansatz mit einer Bewertung des operationellen Risikos seiner Anlagen und der Einrichtungen der Lieferanten mit wesentlichen Auswirkungen und Risiken zu kombinieren.

AR 7. Das Unternehmen hat die Kriterien für die Bestimmung des Zustands von Gewässern gemäß den einschlägigen Anhängen der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) sowie den Leitlinien für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen. Die Liste der Leitfäden ist auf der Umwelt-Homepage der Europäischen Kommission abrufbar.

Phase 2

AR 8. Zur Bewertung seiner Auswirkungen und Abhängigkeiten für jeden im Rahmen von AR 5 ermittelten prioritären Standort kann das Unternehmen in Phase 2:

  • a) Geschäftsabläufe und -tätigkeiten ermitteln, die zu Auswirkungen und Abhängigkeiten von Umweltgütern und Ökosystemdienstleistungen führen,

  • b) die Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen in der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens ermitteln und

  • c) den Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit der positiven und negativen Auswirkungen auf die Wasser- und Meeresressourcen bewerten.

AR 9. Bei der Ermittlung von Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen kann sich das Unternehmen auf internationale Klassifikationen wie die gemeinsame internationale Klassifikation der Ökosystemdienstleistungen (CICES) stützen.

AR 10. Bei der Ermittlung seiner mit Meeresressourcen verbundenen Abhängigkeiten hat das Unternehmen zu berücksichtigen, ob es von wichtigen Rohstoffen im Zusammenhang mit den Meeresressourcen abhängig ist, darunter unter anderem Kies und Meeresfrüchte.

AR 11. Meeresressourcen werden entsprechend ihrer gesellschaftlichen Nutzung durch den Menschen definiert und müssen im Verhältnis zu dem Druck, dem sie ausgesetzt sind, betrachtet werden. Einige der Druckindikatoren sind in anderen ESRS aufgeführt, nämlich Mikroplastik und Emissionen ins Wasser im ESRS E2 und Kunststoffabfälle im ESRS E5.

AR 12. Beispiele für Abhängigkeiten in Bezug auf Meeresressourcen, die das Unternehmen berücksichtigen kann, sind:

  • a) Abhängigkeiten von kommerziell befischten Fischen und Schalentieren im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und

  • b) Fangtätigkeiten mit mobilen Grundschleppnetzen, die auch negative Auswirkungen auf den Meeresboden haben können.

Phase 3

AR 13. In Phase 3 kann das Unternehmen zur Bewertung seiner wesentlichen Risiken und Chancen auf der Grundlage der Ergebnisse der Phasen 1 und 2

  • a) Übergangsrisiken und Chancen im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner Wertschöpfungskette in folgenden Kategorien ermitteln:

    • i. Politik und Recht: z. B. Einführung von Vorschriften oder Konzepten (z. B. Änderungen wie ein verbesserter Gewässerschutz, Verbesserung der Qualität der Wasservorschriften, Regulierung der Wasserversorgung), ineffektive Verwaltung von Gewässern oder Meeresressourcen, insbesondere grenzüberschreitend (z. B. grenzüberschreitende Verwaltung), und Kooperationen, die zu einer Degradation des Wassers oder der Ozeane führen, Belastung durch Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. Nichteinhaltung von Genehmigungen oder Zuteilungen; Vernachlässigung oder Tötung meeresbewohnender Arten), verstärkte Berichterstattungspflichten in Bezug auf Meeresökosysteme und damit verbundene Dienstleistungen,

    • ii. Technologie: z. B. Einführung von Produkten oder Dienstleistungen mit geringeren Auswirkungen auf Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu effizienteren und saubereren Technologien (d. h. mit geringeren Auswirkungen auf Wasser und Meere), neue Überwachungstechnologien (z. B. Satelliten), Wasserreinigung, Hochwasserschutz,

    • iii. Markt: z. B. Verlagerung von Angebot, Nachfrage und Finanzierung, Volatilität oder gestiegene Kosten von Wasser- oder Meeresressourcen,

    • iv. Reputation: z. B. Veränderungen in der Wahrnehmung der Gesellschaft, der Kunden oder von Gemeinschaften infolge der Auswirkungen einer Organisation auf Wasser- und Meeresressourcen und

    • v. ein Beitrag zu systemischen Risiken im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, einschließlich des Risikos, dass ein Meeresökosystem zusammenbricht oder dass ein kritisches natürliches System nicht mehr funktioniert (z. B. Erreichen von Kipppunkten, Summierung physischer Risiken),

  • b) physische Risiken ermitteln, einschließlich der Wassermenge (Wasserknappheit, Wasserstress), der Wasserqualität, des Verfalls der Infrastruktur oder der Nichtverfügbarkeit einiger mit Meeresressourcen zusammenhängender Rohstoffe (z. B. seltene Fischarten oder andere lebende Meeresorganismen, die von dem Unternehmen als Produkte verkauft werden), was beispielsweise dazu führt, dass der Betrieb in bestimmten geografischen Gebieten nicht möglich ist,

  • c) die Chancen ermitteln, die in folgende Kategorien eingeteilt werden:

    • i. Ressourceneffizienz: z. B. Übergang zu effizienteren Dienstleistungen und Verfahren, die weniger Wasser- und Meeresressourcen benötigen,

    • ii. Märkte: z. B. Entwicklung von weniger ressourcenintensiven Produkten und Dienstleistungen, Diversifizierung der Geschäftstätigkeit,

    • iii. Finanzierung: z. B. Zugang zu grünen Fonds, Anleihen oder Darlehen,

    • iv. Resilienz: z. B. Diversifizierung der Meeres- oder Wasserressourcen und Geschäftstätigkeiten (z. B. Gründung eines neuen Geschäftsbereichs für die Wiederherstellung von Ökosystemen), Investitionen in grüne Infrastrukturen, naturbasierte Lösungen, Einführung von Recycling- und Kreislaufmechanismen, um die Abhängigkeit von Wasser- oder Meeresressourcen zu reduzieren, und

    • v. Reputation: positive Einbeziehung der Interessenträger durch einen proaktiven Ansatz hinsichtlich des Managements naturbedingter Risiken (z. B. die Möglichkeit, den Status eines bevorzugten Partners erreichen zu können).

AR 14. Das Unternehmen kann sich bei der Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen auf die Erhebung von Primär-, Sekundär- oder Modelldaten oder auf andere einschlägige Ansätze stützen, einschließlich der Empfehlung 2021/2279 der Kommission zur Anwendung der Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen entlang ihres Lebenswegs (Anhang I – Umweltfußabdruck von Produkten; Anhang III – Umweltfußabdruck von Organisationen).

AR 15. Bei der Bereitstellung von Informationen über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse hat das Unternehmen Folgendes zu berücksichtigen:

  • a) eine Liste der geografischen Gebiete, in denen Wasser für die Tätigkeiten und die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung ist,

  • b) eine Liste der mit Meeresressourcen zusammenhängenden Rohstoffe, die von dem Unternehmen verwendet werden und für den guten Umweltzustand der Meeresgewässer sowie für den Schutz der Meeresressourcen von wesentlicher Bedeutung sind, und

  • c) eine Liste der Sektoren oder Segmente, die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen von Wasser- und Meeresressourcen verbunden sind.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

E3.IRO-1 – Wasser- und Meeresressourcen

Wassermanagement in der Produktion

Die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Wasser ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Produktion unserer Produkte und wird von unserem Unternehmen besonders beachtet. Im Dialog mit verschiedenen Interessengruppen wurde deutlich, dass das Thema Wasser von großer Bedeutung ist.

Die Hauptquelle für die Wasserversorgung der Produktion ist Oberflächenwasser, das aus Flüssen stammt. Um den Wasserverbrauch zu optimieren, überwachen wir kontinuierlich den Wasserverbrauch, die Abwasserproduktion und -qualität sowie die Menge an wiederverwendetem (recyceltem) Wasser. Auf Basis dieser Daten werden Risiken identifiziert und geeignete Maßnahmen ergriffen.

In allen Regionen, in denen wir produzieren, beobachten und bewerten wir regelmäßig die aktuelle Wasserversorgungslage. Wir suchen gezielt nach Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und prüfen alternative Wasserquellen.

Im einem Werk wurde das Risiko eines potenziellen Wassermangels durch Flusswasser als das größte unter den Produktionsstandorten eingestuft. Daher wurde eine hydrogeologische Untersuchung durchgeführt, und langfristige Brunnenversuche wurden vorgenommen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse genehmigte die Wasserbehörde eine Erhöhung der Entnahme von Grundwasser auf 240.000 m³ pro Jahr, falls die Entnahme von Flusswasser nicht möglich ist. Diese Menge kann sicher entnommen werden, ohne die Grundwasservorräte in der Region zu gefährden.

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