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GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Angaben zur Zusammensetzung und Fachkompetenz der Organe

Das Unternehmen hat die Zusammensetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, deren Aufgaben und Zuständigkeiten sowie deren Zugang zu Fachwissen und Kompetenzen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte anzugeben.

Ziel der Angabepflicht

Das Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:

  • a) Die Zusammensetzung und Diversität der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.

  • b) Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Aufsicht über das Verfahren zum Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschließlich der Rolle des Managements in diesen Verfahren.

  • c) Das Fachwissen und die Fähigkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bzw. den Zugang zu solchen Fachkenntnissen und Fähigkeiten.

Detaillierte Angaben zur Zusammensetzung und Diversität

Das Unternehmen gibt folgende Informationen über die Zusammensetzung und Diversität der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane an:

  • a) Die Anzahl der geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Mitglieder.

  • b) Die Vertretung von Arbeitnehmern und anderen Arbeitskräften.

  • c) Erfahrungen, die für die Sektoren, Produkte und geografischen Standorte des Unternehmens relevant sind.

  • d) Den prozentualen Anteil nach Geschlecht und anderen Aspekten der Vielfalt, die das Unternehmen berücksichtigt. Die Geschlechtervielfalt wird als durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern berechnet.

  • e) Der Prozentsatz der unabhängigen Gremienmitglieder.

Anmerkungen:

  • Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, sowie von Referenzwert-Administratoren zur Offenlegung von ESG-Faktoren.

Detaillierte Angaben zu Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Unternehmen gibt folgende Informationen über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane an:

  • a) Die Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder der Personen innerhalb eines Gremiums, die für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig sind.

  • b) Wie die Zuständigkeiten der einzelnen Organe oder Personen in den Mandaten des Unternehmens, des Leitungsorgans und in anderen damit zusammenhängenden Konzepten zum Ausdruck kommen.

  • c) Eine Beschreibung der Rolle der Unternehmensleitung bei den Verfahren, Kontrollen und Vorgängen im Bereich der Governance zur Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen.

    • i. Angaben dazu, ob diese Rolle auf eine bestimmte Position oder einen bestimmten Ausschuss der Führungsebene übertragen wird und wie die Aufsicht über diese Position oder diesen Ausschuss ausgeübt wird.

    • ii. Informationen zu den Berichtspflichten gegenüber den Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.

    • iii. Angaben dazu, ob spezielle Kontrollen und Verfahren für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen angewandt werden und, wenn ja, wie sie in andere interne Funktionen integriert werden.

  • d) Angaben dazu, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie die Geschäftsleitung die Festlegung von Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele überwachen.

Erläuterungen zur Verfügbarkeit von Fachwissen

Die Angabe umfasst eine Erläuterung dazu, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die Verfügbarkeit geeigneter Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten feststellen, einschließlich:

  • a) Des nachhaltigkeitsbezogenen Fachwissens, über das die Organe entweder unmittelbar verfügen oder das sie nutzen können, z. B. durch den Zugang zu Sachverständigen oder Schulungen.

  • b) Wie diese Fähigkeiten und Sachkenntnisse mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens zusammenhängen.


Application Requirements (AR)

AR 3. Beschreibung der Rolle und Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Bei der Beschreibung der Rolle und Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte kann das Unternehmen folgende Aspekte festlegen:

  • a) Die Nachhaltigkeitsaspekte, über die die Aufsicht ausgeübt wird, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, mit denen das Unternehmen möglicherweise konfrontiert ist, einschließlich:

    • i. Alle Bewertungen und Änderungen der Nachhaltigkeitsaspekte der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens,

    • ii. Die Ermittlung und Bewertung wesentlicher Risiken, Chancen und Auswirkungen,

    • iii. Damit zusammenhängende Konzepte und Ziele, Aktionspläne und zweckgebundene Mittel,

    • iv. Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • b) Die Form, in der diese Aufsicht für jeden der genannten Aspekte ausgeübt wird, d. h. Information, Konsultation oder Entscheidungsfindung.

  • c) Die Art und Weise, wie diese Aufsicht organisiert und formalisiert wird, d. h. Verfahren, im Rahmen derer sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane mit diesen Aspekten der Nachhaltigkeit befassen.

AR 4. Organisation der Governance in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
Bei der Beschreibung der Organisation der Governance in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte kann eine komplexe Governance-Struktur durch die Darstellung in Form eines Diagramms ergänzt werden.

AR 5. Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Beschreibung des Fachwissens der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihres Zugangs zu Fachwissen kann durch eine Veranschaulichung der Zusammensetzung der Organe untermauert werden, einschließlich:

  • a) Der Mitglieder, auf die sich diese Organe bei der Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten stützen.

  • b) Der Art und Weise, wie sie dieses Fachwissen als Organ nutzen.

In der Beschreibung sollte das Unternehmen berücksichtigen:

  • a) Inwieweit das Fachwissen und die Kompetenzen für die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens relevant sind.

  • b) Ob die Organe und/oder ihre Mitglieder Zugang zu anderen Wissensquellen haben, wie z. B. zu speziellen Sachverständigen oder Schulungen und anderen Bildungsinitiativen, um das nachhaltigkeitsbezogene Fachwissen in diesen Organen zu aktualisieren und auszubauen.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Zusammensetzung und Diversität der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Zum Jahresende 2023 bestand der Vorstand des Unternehmens aus Jonas Berger (CEO) und Markus Steiner (CFO und stellvertretender CEO). Der CEO verantwortet die strategischen Kernbereiche des Unternehmens, darunter Marketing, Strategie, Fusionen und Übernahmen, Personalwesen, Infrastruktur, Technologie sowie rechtliche und regulatorische Angelegenheiten. Der CFO verantwortet die finanzielle Steuerung, das Risikomanagement, ESG-Aspekte sowie den Einkauf und IT-Bereich.

Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, darunter vier Männer und sechs Frauen. Die Nationalitäten der Mitglieder umfassen Deutschland, Spanien und Italien. Die Altersstruktur reicht von 29 bis 68 Jahren. Die Mitglieder bringen umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Telekommunikation, Finanzen, Digitalisierung und ESG ein.

Vielfalt und Fachkenntnisse der Gremien

Die Zusammensetzung der Organe spiegelt eine ausgewogene Geschlechterverteilung (40 % Männer, 60 % Frauen) und eine breite Expertise wider. Der Vorstand konzentriert sich auf operative Exzellenz und nachhaltige Unternehmensführung, während der Aufsichtsrat strategische Impulse gibt und die ESG-Strategie überwacht.

Die Mitglieder des Vorstands sind:

  • Jonas Berger (1975, Österreich): Expertise in Telekommunikation und Unternehmensführung.

  • Markus Steiner (1980, Deutschland): Umfangreiche Erfahrung in Infrastruktur- und Finanzmanagement.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über vielfältige Fachkenntnisse:

  • Katharina Leitner (1968, Deutschland): Finanzen und Management.

  • Carlos Marquez (1957, Spanien): Digitalisierung und Management.

  • Elena Ricci (1964, Italien): Unternehmensentwicklung und Beratung.

  • Stefan Morales (1984, Spanien): Unternehmensentwicklung.

  • Sofia Alvarez (1970, Spanien): Nachhaltigkeitsmanagement.

  • David Lopez (1994, Spanien): Management und Finanzen.

  • Claudia Huber (1957, Deutschland): Recht und Finanzen.

  • Roberto Esposito (1981, Italien): Governance und Rechtsfragen.

  • Julia Schmid (1956, Österreich): Non-Profit-Management.

  • Andreas Baumann (1977, Deutschland): Digitalisierung.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die operative Umsetzung der ESG-Strategie und die Einhaltung relevanter Standards, während der Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung und Risikomanagementprozesse überwacht. Nachhaltigkeitsaspekte werden in drei speziellen Ausschüssen behandelt: dem Prüfungsausschuss, dem Personal- und Nominierungsausschuss sowie dem Vergütungsausschuss.

Kompetenzentwicklung und Weiterbildung

Die Gremien stellen sicher, dass notwendige Fachkenntnisse für die Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen vorhanden sind. Im Jahr 2024 wird eine doppelte Materialitätsanalyse durchgeführt, um strategische Risiken und Chancen zu bewerten. Fehlende Kompetenzen werden durch Schulungen oder externe Beratung gezielt ausgeglichen.

Umweltrisiken sind in den Risikomanagementprozess integriert. Die Ergebnisse und Fortschritte in den Bereichen ESG werden mindestens einmal jährlich vom CFO oder dem Leiter ESG dem Aufsichtsrat präsentiert.

Weitere Informationen zu Zusammensetzung, Erstbestellungen und Amtszeiten der Gremien sind im Corporate-Governance-Bericht 2023 enthalten.

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