ESRS Standard
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35. Das Unternehmen hat für den Berichtszeitraum folgende Angaben zu machen:
(b) die durchschnittliche Zahl der Weiterbildungsstunden pro Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Application Requirement
Application Requirement
AR 23. Die durchschnittliche Zahl der nach Absatz 35 Buchstabe b erforderlichen Weiterbildungsstunden ist wie folgt zu berechnen: Gesamtzahl der
Weiterbildungsstunden, die den Beschäftigten angeboten und von ihnen absolviert wurden, geteilt durch die Gesamtzahl der Beschäftigten. Für die
Berechnung der durchschnittlichen Gesamtzahl der Weiterbildungsstunden
sind die im ESRS S1-5 angegebenen Zahlen für die Gesamtbeschäftigung zu verwenden.
