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S4-4 – Ziele im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

17. Das Unternehmen hat qualitative und/oder quantitative Ziele in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer gemäß ESRS 2 GDR-T anzugeben.


Application Requirements (AR)

AR 9 für Absatz 17 (Nachverfolgung der Leistung)
Die Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern, ihren rechtmäßigen Vertretern oder glaubwürdigen Stellvertretern kann in die Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit der gemäß Absatz 15 Buchstabe b offengelegten Maßnahmen des Unternehmens einfließen, einschließlich der Entwicklung von Kennzahlen, der Festlegung von Zielvorgaben und/oder der Nachverfolgung der Leistung anhand dieser Kennzahlen und Zielen.
Insbesondere in Bezug auf die Nachverfolgung der Leistung kann eine solche Zusammenarbeit zum Verständnis der Wirksamkeit des Managements wesentlicher negativer Auswirkungen durch das Unternehmen und zur Ermittlung von gewonnenen Erkenntnissen oder Verbesserungen beitragen.

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