ESRS Standard
ESRS Standard
18. Das Unternehmen hat qualitative und/oder quantitative Ziele in Bezug auf seine Arbeitskräfte gemäß ESRS 2 GDR-T anzugeben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 6 für Absatz 18 (Nachverfolgung der Leistung)
Die Einbeziehung der Arbeitskräfte oder der Arbeitnehmervertreter des Unternehmens kann in die Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit der gemäß Absatz 17 Buchstabe b angegebenen Maßnahmen des Unternehmens einfließen, einschließlich der Entwicklung von Kennzahlen, der Festlegung von Zielen und/oder der Nachverfolgung der Leistung anhand dieser Kennzahlen und Ziele.
Insbesondere in Bezug auf die Nachverfolgung der Leistung kann eine solche Zusammenarbeit zum Verständnis der Wirksamkeit des Managements wesentlicher negativer Auswirkungen durch das Unternehmen und zur Ermittlung von gewonnenen Erkenntnissen oder Verbesserungen beitragen.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S1-4 – Ziele Arbeitnehmer:innen
Respektvoller Umgang und Gleichbehandlung im Unternehmen
Als global agierendes Unternehmen setzen wir uns dafür ein, ein unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf der Förderung von Menschenrechten, Vielfalt und dem Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden basiert. Durch Sensibilisierungstrainings stärken wir das Bewusstsein für Diskriminierung und Gleichbehandlung. Im Berichtsjahr haben 75 % der Mitarbeitenden entsprechende Schulungen absolviert. Unser Ziel ist es, diesen Anteil im kommenden Berichtsjahr auf 85 % zu erhöhen. Gleichzeitig fördern wir eine ausgewogene Repräsentation von Frauen in verantwortungsvollen Positionen und haben uns zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil in Führungspositionen von 20 % auf 30 % bis 2026 zu erhöhen.
