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S2-4 – Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

20. Das Unternehmen hat qualitative oder quantitative Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2 GDR-T anzugeben.


Application Requirements (AR)

AR 10 für Absatz 20 (Nachverfolgung der Leistung)
Die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihrer rechtmäßigen Vertreter oder glaubwürdigen Stellvertretenden kann in die Nachverfolgung und Bewertung der Wirksamkeit der gemäß Absatz 18 Buchstabe b angegebenen Maßnahmen des Unternehmens einfließen, einschließlich der Entwicklung von Kennzahlen, der Festlegung von Zielen und/oder der Nachverfolgung der Leistung anhand dieser Kennzahlen und Ziele.
Insbesondere in Bezug auf die Nachverfolgung der Leistung kann eine solche Einbeziehung zum Verständnis der Wirksamkeit des Managements wesentlicher negativer Auswirkungen durch das Unternehmen und zur Ermittlung von gewonnenen Erkenntnissen oder Verbesserungen beitragen.

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