ESRS Standard
ESRS Standard
10. Das Unternehmen hat seine Konzepte für das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2 GDR-P zu beschreiben. Es hat anzugeben, ob diese Konzepte bestimmte Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (z. B. bestimmte Altersgruppen oder Arbeitnehmer in einer bestimmten Fabrik oder einem bestimmten Land) oder alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette abdecken.
11. Das Unternehmen hat anzugeben, ob seine Konzepte in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ausdrücklich die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit umfassen.
12. Ferner hat das Unternehmen anzugeben, ob es über einen Verhaltenskodex für Lieferanten verfügt.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 1 für Absatz 10 (Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette)
Beispiele für anzugebende Aspekte der Konzepte sind Kommunikationsmittel, die das Unternehmen zur Kommunikation seiner Konzepte gegenüber Einzelpersonen, Personengruppen oder Unternehmen nutzt, für die sie relevant sind, entweder, weil von ihnen erwartet wird, dass sie sie umsetzen (z. B. die Beschäftigten, Auftragnehmer und Lieferanten des Unternehmens) oder weil sie ein direktes Interesse an deren Umsetzung haben (z. B. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Investoren).
