ESRS Standard
ESRS Standard
21. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, wie stark das Unternehmen auf Fremdarbeitskräfte als Teil seiner eigenen Arbeitskräfte angewiesen ist.
22. Das Unternehmen hat die Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte innerhalb der Arbeitskräfte des Unternehmens anzugeben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 12 für Absatz 22 (Wesentlichkeitserwägungen für Fremdarbeitskräfte)
Diese Angabepflicht ist anwendbar, wenn für Fremdarbeitskräfte innerhalb der Arbeitskräfte des Unternehmens eine Verbindung zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens besteht. Diese Situation entsteht, wenn Fremdarbeitskräfte für das Geschäftsmodell des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind, z. B. wenn sie eingesetzt werden, um flexible Arbeitskräfte bereitzustellen, oder wenn sie in Kernprozessen eingesetzt werden. Abhängigkeiten von Fremdarbeitskräften aufgrund des Geschäftsmodells können ein Risiko für das Unternehmen darstellen, insbesondere wenn die Abhängigkeit von Fremdarbeitskräften zunimmt, z. B. aufgrund von Änderungen der Arbeitsmarktvorschriften. Der Einsatz von Fremdarbeitskräften kann auch mit wesentlichen negativen Auswirkungen verbunden sein, wenn Fremdarbeitskräfte einen erheblichen Teil der Arbeitskräfte des Unternehmens ausmachen oder wenn potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen in Bezug auf Fremdarbeitskräfte wesentlich sind.
AR 13 für Absatz 22 (Berechnungsmethode und Verwendung von Schätzungen)
Die Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte wird entweder als Personenzahl oder als Vollzeitäquivalent (VZÄ) berechnet und entweder zum Ende des Berichtszeitraums oder als Durchschnitt über den gesamten Berichtszeitraum angegeben. Eine Erläuterung, welche dieser Optionen das Unternehmen gewählt hat, kann eine wesentliche Hintergrundinformation darstellen.
Kann das Unternehmen keine genauen Zahlen angeben, so hat es die Bestimmungen des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen auf Schätzungen anzuwenden.
Wissenswertes
Wissenswertes
Informationen zum Zeitpunkt der Erfassung der Zahl der Fremdarbeitskräfte:
Am Ende des Berichtszeitraums → Fluktuationen werden nicht berücksichtigt.
Als Durchschnitt für den Berichtszeitraum → Fluktuationen werden berücksichtigt.
