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SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

21. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Einbeziehung der Interessenträger durch das Unternehmen und dafür zu vermitteln, wie die Interessen und Standpunkte der wichtigsten Interessenträger seinen Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen zur Kenntnis gebracht werden und in seine Strategie und sein Geschäftsmodell einfließen.

22. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

  • (a) eine zusammenfassende Beschreibung der Einbeziehung der Interessenträger, einschließlich Informationen über die wichtigsten Interessenträger, mit denen es in einen Dialog eingetreten ist, unter Bezugnahme auf die typischen Kategorien betroffener Interessenträger gemäß ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, AR 23,

  • (b) inwieweit das Unternehmen die Interessen und Standpunkte seiner wichtigsten Interessenträger im Zusammenhang mit seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell nachvollziehen kann und

  • (c) wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über die Standpunkte und Interessen der wichtigsten betroffenen Interessenträger (einschließlich Arbeitnehmervertretern) in Bezug auf seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert werden.

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