ESRS Standard
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13. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Merkmale von mit Nachhaltigkeitsthemen verbundenen Anreizsystemen zu vermitteln, die Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane angeboten werden.
14. Sofern das Unternehmen über mit Nachhaltigkeitsthemen verbundene Anreizsysteme für die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane verfügt, hat es anzugeben, inwiefern die Vergütung der Mitglieder an Nachhaltigkeitsthemen geknüpft ist, einschließlich
(a) einer Beschreibung der Hauptmerkmale der Anreizsysteme,
(b) der Ziele oder Kennzahlen, die zugrunde gelegt werden, wenn die Leistung anhand spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Ziele oder Kennzahlen bewertet wird, und
(c) des Anteils der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Kennzahlen abhängt.
