Begriffsbestimmung (ESRS)
Begriffsbestimmung (ESRS)
Entlohnung: Die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar als Geld- oder Sachleistung zahlt („ergänzende oder variable Bestandteile“). „Einkommen“ bezeichnet das Bruttojahresentgelt und den entsprechenden Bruttostundenlohn. „Medianeinkommen“ bezeichnet die Einkommenshöhe, von der aus die Zahl der Arbeitnehmer mit niedrigeren Einkommen gleich groß ist wie die der Arbeitnehmer mit höheren Einkommen.
Angemessene Entlohnung: Ein Lohn, der ausreicht, um die Bedürfnisse der Arbeitskraft und ihrer Familie unter Berücksichtigung der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu befriedigen.
Wissenswertes
Wissenswertes
Mindestlohn ≠ Angemessene Entlohnung
Angemessene Entlohnung im EWR Raum
Zur Festlegung angemessener Löhne oder Mindestlöhne im EWR-Raum dient die Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, die bis spätestens 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen war. Die Richtlinie stützt sich bei der Bewertung von angemessene Mindestlöhnen auf internationale Referenzwerte:
60% des Bruttomedianlohns und 50% des Bruttodurchschnittslohns (diese Daten können der Europäischen Arbeitskräfteerhebung entnommen werden)
indikative Referenzwerte auf nationaler Ebene
Beispiel: Liegt der Bruttomedianlohn in Land X bei 1.500 € und verdient ein:e Mitarbeiter:in des Unternehmens weniger als 1.500 € brutto, entspricht das Gehalt nicht einem angemessenen Mindestlohn.
Exkurs Mindestlohnrichtlinie: Die Richtlinie (EU) 2022/2041 zielt nicht darauf ab, einen europaweit einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, sondern fördert vielmehr die Stärkung sozialpartnerschaftlicher Strukturen zur Lohnfestsetzung. Mitgliedstaaten, deren Kollektivvertragsquote unter 80% liegt, sind verpflichtet, Aktionspläne zur Erhöhung der Kollektivvertragsbindung zu entwickeln. In Österreich, wo die Kollektivvertragsabdeckung diese Schwelle übersteigt, besteht keine Verpflichtung zur Erstellung solcher Aktionspläne.
Angemessene Entlohnung außerhalb des EWR Raums
Die Festlegung einer angemessenen Entlohnung außerhalb des EWR-Raums erfolgt nach folgender Reihenfolge:
Primäre Grundlage: Vorrangig wird das Lohnniveau herangezogen, das durch bestehende internationale, nationale oder subnational Gesetze, offizielle Standards oder Tarifverträge definiert ist und für einen angemessenen Lebensstandard erforderlich ist.
Alternative Grundlage: Wenn solche Regelungen nicht vorhanden sind, orientiert sich das Unternehmen an nationalen oder subnationalen Mindestlöhnen, die gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegt wurden.
Ergänzende Unterstützung: In Fällen, in denen weder Gesetze noch Mindestlöhne verfügbar sind, können anerkannte Plattformen und Tools zur Unterstützung herangezogen werden. Ein Beispiel hierfür ist der IDH Benchmark Finder, ein Tool des Projekts Roadmap on Living Wages. Dieses bietet sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Ressourcen, um Unternehmen bei der Festlegung angemessener Entlohnungen zu unterstützen.