Zum Hauptinhalt springen

S3 – Ziel

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

1. Ziel dieses Standards ist es, Angabepflichten festzulegen, die es den Nutzern der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch im Rahmen seiner Produkte oder Dienstleistungen, sowie durch seine Geschäftsbeziehungen und die damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen nachzuvollziehen, darunter:

  • a) die Auswirkungen des Unternehmens auf Gemeinschaften in Gebieten, in denen Auswirkungen am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind, in Bezug auf wesentliche positive und negative tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen,

  • b) alle ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Verbesserung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen und zum Umgang mit Risiken und Chancen, und die Ergebnisse dieser Maßnahmen,

  • c) Art, Typ und Umfang der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens, die mit seinen Auswirkungen oder Abhängigkeiten in Bezug auf betroffene Gemeinschaften verbunden sind, sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen damit umgeht,

  • d) die finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- und langfristig aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens in Bezug auf betroffene Gemeinschaften ergeben.

2. Um das Ziel zu erreichen, erfordert dieser Standard eine Erläuterung des allgemeinen Ansatzes, den das Unternehmen verfolgt, um alle wesentlichen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften in Bezug auf Folgendes zu ermitteln und anzugehen:

  • a) wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften (z. B. angemessener Wohnraum, Wasser- und Sanitärversorgung, territoriale und sicherheitsbezogene Auswirkungen),

  • b) bürgerliche und politische Rechte von Gemeinschaften (z. B. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger),

  • c) besondere Rechte indigener Völker (z. B. freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung, Selbstbestimmung, kulturelle Rechte).

3. Darüber hinaus erfordert dieser Standard eine Erläuterung, wie solche Auswirkungen sowie die Abhängigkeiten des Unternehmens von betroffenen Gemeinschaften wesentliche Risiken oder Chancen für das Unternehmen mit sich bringen können. Beispielsweise können negative Beziehungen zu betroffenen Gemeinschaften den Betrieb des Unternehmens stören oder seinen Ruf schädigen, während konstruktive Beziehungen wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen können, z. B. stabile und konfliktfreie Geschäftstätigkeiten und eine leichtere Rekrutierung vor Ort.



Application Requirements (AR)

AR 1. Der Überblick über soziale Aspekte und Menschenrechtsfragen in Absatz 2 bedeutet nicht, dass alle diese Aspekte in jeder Angabepflicht in diesem Standard behandelt werden sollen. Vielmehr enthält er eine Liste von Aspekten, die das Unternehmen in seiner Wesentlichkeit sanalyse im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen hat (siehe ESRS 1 Kapitel 3 Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen und ESRS 2 IRO-1) und die es gegebenenfalls als wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen dieses Standards angibt.

AR 2. Zusätzlich zu den in Absatz 2 genannten Themen kann das Unternehmen auch Informationen über andere Themen angeben, die für wesentliche Auswirkungen über einen kürzeren Zeitraum relevant sind, z. B. Initiativen in Bezug auf die Auswirkungen auf Gemeinschaften im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens aufgrund extremer und plötzlicher Wetterbedingungen.

Hat dies deine Frage beantwortet?