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E2-1 – Policies im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.

12. Das Unternehmen hat die Konzepte zu beschreiben, die es für das Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung einsetzt.

13. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, um die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung anzugehen.

14. Die gemäß Absatz 12 erforderlichen Angaben müssen Informationen über die Konzepte enthalten, die das Unternehmen zum Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung im Einklang mit ESRS 2 MDR-P Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten anwendet.

15. Das Unternehmen hat in Bezug auf seine eigenen Tätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette anzugeben, ob und wie seine Konzepte auf die folgenden Bereiche ausgerichtet sind, wenn diese wesentlich sind:

  • a) Minderung der negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, einschließlich Vermeidung und Verminderung,

  • b) Ersetzung und Minimierung des Einsatzes besorgniserregender Stoffe und schrittweise Abschaffung besonders besorgniserregender Stoffe, insbesondere für nicht wesentliche gesellschaftliche Verwendungszwecke und in Konsumgütern und

  • c) Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen und, falls sie doch eintreten, Verminderung und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.


Application Requirements (AR)

AR 10. Die im Rahmen dieser Angabepflicht beschriebenen Konzepte können in umfassendere Umwelt- oder Nachhaltigkeitskonzepte integriert werden, die mehrere Unterthemen abdecken.

AR 11. Die Beschreibung der Konzepte enthält Informationen über die erfassten Schadstoffe und andere Stoffe.

AR 12. Bei der Angabe der Informationen gemäß Absatz 12 kann das Unternehmen Hintergrundinformationen über die Zusammenhänge zwischen den von ihm umgesetzten Konzepten und der Art und Weise aufnehmen, wie sie zum EU-Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ beitragen können, z. B. Informationen darüber, wie

  • a) es von den Zielen und Maßnahmen des EU-Aktionsplans und der Überarbeitung bestehender Richtlinien (z. B. der Industrieemissionsrichtlinie) betroffen ist oder sein könnte,

  • b) es beabsichtigt, seinen Umweltfußabdruck zu verringern, um zu diesen Zielen beizutragen.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

E2-1 – Strategie Umweltverschmutzung

Zum Schutz der Umwelt

Unser Unternehmen legt großen Wert auf den sicheren Umgang mit Stoffen, die bei Austritt Boden oder Grundwasser gefährden könnten. Wo immer es technologisch möglich ist, greifen wir auf Substanzen zurück, die möglich wenig potenzielle Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben.

Wir bewerten regelmäßig unsere Umweltauswirkungen im Rahmen eines Umweltmanagementsystems, das nach ISO 14001 zertifiziert ist. Chemikalien werden in erster Linie daraufhin geprüft, schwerwiegende Unfälle zu verhindern. Dabei setzen wir ein Arbeitsschutzmanagementsystem ein, das den Anforderungen der ISO 45001 entspricht.

Ein zentraler Bestandteil unseres Engagements ist die Reduzierung des Indikators zur Umweltbelastung der Produktion. Dieser Indikator umfasst spezifische Verbräuche von Wasser und Energie, die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (VOC), CO₂-Emissionen (pro Produkt) sowie die Menge an Produktionsabfällen, die deponiert werden. Unser Ziel ist es, den Wert bis 2025 um 51,25 % im Vergleich zu 2010 zu senken.

In der EU erfüllen alle Standorte unseres Unternehmens die geltenden Bestimmungen der besten verfügbaren Technik (BVT) und werden kontinuierlich von den zuständigen Behörden überprüft.

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