ESRS Standard
ESRS Standard
43. Für wesentliche Unterthemen hat das Unternehmen Folgendes anzugeben:
(c) den Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen, die während des Berichtszeitraums im Abschluss für Fälle von Diskriminierung und andere Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte erfasst wurden.
Application Requirements
Application Requirements
AR 41. Diese Zahl ergibt sich aus dem im Abschluss angesetzten Geldbetrag und ist gemäß ESRS 1 Absätze 115 und 116 anzugeben. Der Begriff „Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen“ bezieht sich auf Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen, die dem Unternehmen im Rahmen gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren auferlegt werden.
