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G1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit der Unternehmensführung

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.

6. Das Unternehmen hat seine Konzepte zur Unternehmensführung gemäß den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-P anzugeben.

7. Zusätzlich zu den laut ESRS 2 GDR-P erforderlichen Informationen hat das Unternehmen Folgendes anzugeben:

  • (a) ob es über Konzepte zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verfügt, die mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption im Einklang stehen,

  • (b) ob es über Konzepte zum Schutz von Hinweisgebern verfügt, und

  • (c) die Funktionen oder Rollen innerhalb des Unternehmens, die in Bezug auf Korruption und Bestechung am stärksten gefährdet sind.

Fußnote zu Absatz 7 Buchstabe a
Diese Informationen tragen zur Deckung des Informationsbedarfs von Finanzmarktteilnehmern bei, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem zusätzlichen Indikator für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen abgeleitet werden (Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Fehlende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung“)).

Fußnote zu Absatz 7 Buchstabe b
Diese Informationen tragen zur Deckung des Informationsbedarfs von Finanzmarktteilnehmern bei, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem zusätzlichen Indikator für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen abgeleitet werden (Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Unzureichender Schutz von Hinweisgebern“)).


Application Requirements (AR)

AR 1 für Absatz 6 (Korruption oder Bestechung – Definition)
Für die Zwecke dieses Standards wendet das Unternehmen die ESRS-Definition von Korruption und Bestechung (siehe ESRS-Glossar) an; sie ist allgemein gehalten, um die unterschiedlichen Definitionen in lokalen Gesetzen oder in Gesetzen, die im Zuständigkeitsbereich des Mutterunternehmens gelten, zu überwinden und die Vergleichbarkeit zwischen den berichtenden Unternehmen zu gewährleisten.

AR 2 für Absatz 7 Buchstabe b (Hinweisgeber)
Unternehmen, die rechtlichen Anforderungen nach nationalem Recht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 oder gleichwertigen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Schutz von Hinweisgebern unterliegen, können der Angabepflicht nach Absatz 6 Buchstabe d nachkommen, indem sie erklären, dass sie diesen rechtlichen Anforderungen unterliegen.

AR 3 für Absatz 7 Buchstabe c (Korruption oder Bestechung)
Bei der Offenlegung von Informationen gemäß Absatz 7 Buchstabe c bezeichnet der Ausdruck „am stärksten gefährdete Funktionen oder Rollen“ diejenigen Funktionen oder Rollen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie aufgrund ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens am stärksten von Korruption oder Bestechung bedroht sind, z. B. Funktionen oder Rollen, die in Ländern mit hohem Risiko tätig sind oder mit Behörden und Regierungen interagieren.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

G1-1 – Policies für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur

Verhaltenskodex und ethische Leitlinien

Unser Verhaltenskodex sowie interne Leitlinien bilden das Fundament unserer Unternehmenskultur. Sie bieten Orientierung und fördern eine Arbeitsweise, die auf Integrität, Verantwortung und dem gemeinsamen Ziel basiert, ethische Geschäftspraktiken zu gewährleisten. Als global tätiges Unternehmen sind wir uns der weitreichenden Auswirkungen unseres Handelns bewusst. Daher verpflichten wir uns, die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu grundlegenden Rechten und die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen in unsere Prozesse zu integrieren. Wir achten darauf, dass unsere Tätigkeiten und Praktiken die Würde, Rechte und das Wohl aller Menschen in unserer Wertschöpfungskette respektieren und fördern.

Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsrichtlinie

Unsere Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsrichtlinie ergänzt unseren globalen Verhaltenskodex und definiert Mindeststandards, um sicherzustellen, dass alle Unternehmensaktivitäten ethisch und integer durchgeführt werden. Diese Richtlinie ist darauf ausgerichtet, die Einhaltung der geltenden Anti-Korruptionsgesetze, sowohl national als auch international, sicherzustellen. Sie definiert klar, was unter Bestechung, Korruption und unangemessenen Zahlungen zu verstehen ist und legt fest, welches Verhalten als akzeptabel gilt.

Zudem unterliegt das Geben und Empfangen von Geschenken sowie die Annahme oder Gewährung von Einladungen oder Bewirtungen besonderen Genehmigungsanforderungen. Je nach Wert dieser Zuwendungen ist eine Genehmigung erforderlich, die über ein spezielles Registrierungstool erteilt wird. Für jede Landesgesellschaft haben wir länderspezifische Grenzwerte festgelegt, um Transparenz und Compliance zu gewährleisten.

Whistleblowing-Policy

Zur Verstärkung unserer ethischen Prinzipien haben wir ein transparentes und offenes Meldesystem eingeführt. Dieses System ermöglicht es uns, Gesetzesverstöße frühzeitig zu erkennen, schnell zu handeln und betriebliche Abläufe sowie unser internes Kontrollsystem kontinuierlich zu verbessern. Das Whistleblowing-System ist ein zentraler Bestandteil unserer Compliance-Kultur und dient ausschließlich der Förderung regelkonformen Verhaltens – es ist kein System zur Bestrafung oder Sanktionierung.

Hinweisgebende Personen genießen umfassenden Schutz durch strikte Vertraulichkeit sowie ein Verbot von Druck oder Repressalien. Dies wird durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung zusätzlich abgesichert. Wir stellen über eine digitale Plattform einen sicheren und anonymen Kanal zur Verfügung, der höchste Anforderungen an Vertraulichkeit und Schutz der Identität erfüllt. Dadurch bleiben sowohl die Integrität unseres Unternehmens als auch die Rechte der Hinweisgebenden jederzeit gewahrt.

Unsere Compliance-Organisation und Kontrollmechanismen

Wir haben eine unabhängige Compliance-Abteilung etabliert, die direkt der Unternehmensführung unterstellt ist und konzernweit agiert. Diese Abteilung ist in verschiedene spezialisierte Teams unterteilt, die jeweils für spezifische Compliance-Bereiche verantwortlich sind. Durch klare Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen gewährleisten wir, dass alle regulatorischen Anforderungen jederzeit erfüllt werden.

Unsere Compliance-Organisation umfasst Teams, die sich mit der allgemeinen Regelkonformität, der Prävention finanzieller und rechtlicher Verstöße sowie mit der Einhaltung von Sanktionen und Embargos befassen. Jedes Team wird von qualifizierten Expert:innen geleitet, die die Überwachung und Umsetzung der jeweiligen Vorgaben sicherstellen.

Mechanismen zur Risikoüberwachung und Prävention von Fehlverhalten

Die Compliance-Abteilung spielt eine zentrale Rolle bei der Identifikation, Meldung und Untersuchung von potenziellen Verstößen gegen geltende Gesetze und interne Richtlinien. Wir haben ein umfassendes System aus Richtlinien, Prozessen und Kontrollmechanismen implementiert, das Fehlverhalten frühzeitig aufdeckt, die notwendigen Konsequenzen einleitet und, wenn erforderlich, die zuständigen Behörden informiert. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Prävention von Korruption und Bestechung. Hierzu haben wir klare Maßnahmen und Verfahren eingeführt, die auf Transparenz und Verantwortung basieren, um unethisches Verhalten zu verhindern und eine Kultur der Integrität zu fördern.

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