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Energieverbrauch aus fossilen Quellen (notwendige Angabe für Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren tätig sind)

Revised ESRS 2026

Definition gemäß ESRS

Angabepflicht E1-7 – Energieverbrauch und Energiemix

27. Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren tätig sind, müssen ihren Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen weiter nach Folgendem aufschlüsseln:

  1. Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen,

  2. Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen,

  3. Brennstoffverbrauch aus Erdgas,

  4. Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen,

  5. Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung aus fossilen Quellen.

Wichtiger Hinweis!
Mit "Gesamtenergieverbrauch" ist nicht nur der Verbrauch in den klimaintensiven Sektoren, sondern alle fossilen Verbräuche des Unternehmens gemeint.

Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant, die in verschiedenen Sektoren aktiv sind - Das Unternehmen als Ganzes unterliegt aufgrund seiner Sektorenzugehörigkeit einer höheren Transparenzpflicht bzgl. Klimawirkungen.

Artikel verfasst von unseren Expert:innen

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