Definition gemäß ESRS
Angabepflicht E1-7 – Energieverbrauch und Energiemix
27. Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren tätig sind, müssen ihren Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen weiter nach Folgendem aufschlüsseln:
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen,
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen,
Brennstoffverbrauch aus Erdgas,
Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen,
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung aus fossilen Quellen.
Wichtiger Hinweis!
Mit "Gesamtenergieverbrauch" ist nicht nur der Verbrauch in den klimaintensiven Sektoren, sondern alle fossilen Verbräuche des Unternehmens gemeint.
Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant, die in verschiedenen Sektoren aktiv sind - Das Unternehmen als Ganzes unterliegt aufgrund seiner Sektorenzugehörigkeit einer höheren Transparenzpflicht bzgl. Klimawirkungen.
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