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E1-7 – Energieverbrauch und Energiemix

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

25. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für den Energieverbrauch und den Energiemix des Unternehmens zu vermitteln.

26. Das Unternehmen hat seinen Gesamtenergieverbrauch in Megawattstunden (MWh) im Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb anzugeben, aufgeschlüsselt wie folgt:

  • (a) Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen,

  • (b) Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen und

  • (c) Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen.

27. Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren tätig sind, müssen ihren Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen weiter nach Folgendem aufschlüsseln:

  • (a) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen,

  • (b) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen,

  • (c) Brennstoffverbrauch aus Erdgas,

  • (d) Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen und

  • (e) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung aus fossilen Quellen.

28. Erzeugt das Unternehmen Energie, hat es darüber hinaus seine Erzeugung nicht erneuerbarer Energie und seine Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in MWh aufzuschlüsseln und getrennt anzugeben.


Application Requirements (AR)

AR 18 für Absatz 26 (Energieverbrauch und Energiemix)
Bei der Erstellung der nach Absatz 26 erforderlichen Informationen über den Energieverbrauch verwendet das Unternehmen die folgenden Ansätze für die Berechnung:

  • (a) Es nimmt Einsatzstoffe und Brennstoffe aus, die nicht für energetische Zwecke verbrannt werden (z. B. Erdgas zur Herstellung von Polymeren). Das Unternehmen, das Brennstoffe als Einsatzstoffe verbraucht, kann Informationen über diesen Verbrauch getrennt von den vorgeschriebenen Angaben vorlegen;

  • (b) es gibt alle quantitativen verbrennungsbezogenen Informationen in MWh als unteren Heizwert an;

  • (c) es stellt sicher, dass alle quantitativen energiebezogenen Informationen als Endenergieverbrauch übermittelt werden und sich auf die Energiemenge beziehen, die das Unternehmen tatsächlich verbraucht;

  • (d) es vermeidet die Doppelzählung des Kraftstoffverbrauchs bei der Angabe des Verbrauchs selbst erzeugter Energie. Erzeugt das Unternehmen Strom entweder aus einer nicht erneuerbaren oder aus einer erneuerbaren Brennstoffquelle und verbraucht dann den erzeugten Strom, so wird der Energieverbrauch nur einmal beim Brennstoffverbrauch berücksichtigt;

  • (e) der Energieverbrauch wird nicht verrechnet, auch wenn vor Ort erzeugte Energie an Dritte verkauft und von diesen genutzt wird;

  • (f) Energie, die innerhalb der Organisationsgrenze als „erworbene oder erhaltene“ Energie bezogen wird, wird nicht mitgezählt;

  • (g) es berücksichtigt Dampf, Wärme oder Kühlung, die es aus industriellen Prozessen eines Dritten als „Abfallenergie“ bezieht, als „erworbene oder erhaltene“ Energie;

  • (h) es berücksichtigt erneuerbaren Wasserstoff als erneuerbaren Brennstoff. Wasserstoff, der nicht vollständig aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird, wird unter „Brennstoffverbrauch aus anderen nicht erneuerbaren Quellen“ erfasst; und

  • (i) es folgt bei der Aufteilung von Strom, Dampf, Wärme oder Kühlung zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen einem konservativen Ansatz und gibt an, ob sich der Anteil erneuerbarer Energien aus dem marktbezogenen oder dem standortbezogenen Ansatz ergibt. Stützt sich das Unternehmen auf den marktbezogenen Ansatz, berücksichtigt es den Energieverbrauch nur dann als aus erneuerbaren Quellen stammend, wenn die Art des erworbenen Umweltmerkmals in den vertraglichen Vereinbarungen mit seinen Lieferanten eindeutig festgelegt ist (d. h. Vereinbarung über den Bezug von erneuerbarem Strom, standardisierter Ökostromtarif, Marktinstrumente wie der Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Quellen in Europa oder ähnliche Instrumente wie Zertifikate für erneuerbare Energien in den USA und Kanada).


Wissenswertes

Zu Absatz 27 (klimaintensive Sektoren):

Wichtiger Hinweis!
Mit "Gesamtenergieverbrauch" ist nicht nur der Verbrauch in den klimaintensiven Sektoren, sondern alle fossilen Verbräuche des Unternehmens gemeint.

Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant, die in verschiedenen Sektoren aktiv sind - Das Unternehmen als Ganzes unterliegt aufgrund seiner Sektorenzugehörigkeit einer höheren Transparenzpflicht bzgl. Klimawirkungen.

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