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S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

8. Das Unternehmen hat seine Konzepte für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften im Einklang mit dem ESRS 2 GDR-P zu beschreiben. Es hat anzugeben, ob diese Konzepte bestimmte betroffene Gemeinschaften (z. B. eine Gemeinschaft indigener Völker oder eine Gemeinschaft, die in der Umgebung eines Standorts lebt) oder alle betroffenen Gemeinschaften abdecken.

9. Das Unternehmen hat alle besonderen Bestimmungen seines Konzepts zur Verhinderung und Bewältigung von Auswirkungen auf indigene Völker anzugeben.


Application Requirements (AR)

AR 1 für Absatz 8 (Maßnahmen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften)
Beispiele für anzugebende Aspekte der Konzepte sind Kommunikationsmittel, die das Unternehmen zur Kommunikation seiner Konzepte gegenüber Einzelpersonen, Personengruppen oder Unternehmen nutzt, für die sie relevant sind, entweder, weil von ihnen erwartet wird, dass sie sie umsetzen (z. B. die Beschäftigten, Auftragnehmer und Lieferanten des Unternehmens) oder weil sie ein direktes Interesse an deren Umsetzung haben.

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