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G1-5 – Kennzahlen im Zusammenhang mit politischer Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

13. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Tätigkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Ausübung seines politischen Einflusses durch politische Zuwendungen und Lobbytätigkeiten zu vermitteln.

14. Das Unternehmen gibt den gesamten monetären Wert der direkt und indirekt von dem Unternehmen getätigten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen im Berichtszeitraum an, aufgeschlüsselt nach Ländern oder gegebenenfalls nach geografischen Gebieten sowie nach Art des Empfängers/Begünstigten.

15. Das Unternehmen legt die wichtigsten Themen seiner Lobbytätigkeiten und die wichtigsten vertretenen Standpunkte offen, einschließlich Erläuterungen zur Wechselwirkung seiner Lobbytätigkeiten mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.

16. Das Unternehmen legt Informationen über die Ernennung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im laufenden Berichtszeitraum offen, die in den beiden Vorjahren eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich der Regulierungsbehörden) innehatten.


Application Requirements (AR)

AR 7 für Absatz 14 (Politische Zuwendungen)
Für die Zwecke dieses Standards bezeichnet der Begriff „politische Zuwendung“ eine finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen, die politischen Parteien, ihren gewählten Vertretern oder Personen, die ein politisches Amt anstreben, direkt zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Zuwendungen können in Form von Spenden, Darlehen, Sponsoring, Vorschüssen für Dienstleistungen oder des Kaufs von Eintrittskarten für Spendenveranstaltungen und sonstiger ähnlicher Praktiken erfolgen. Sachleistungen können unter anderem Werbung, Nutzung von Anlagen und Einrichtungen, Design und Druck, gespendete Ausrüstung, Mitgliedschaft in Leitungsorganen, Beschäftigung oder Beratung für gewählte oder für ein Amt kandidierende Politiker umfassen.

AR 8 für Absatz 14 (Indirekte politische Zuwendungen)
Für die Zwecke dieses Standards bezeichnet der Begriff „indirekte politische Zuwendung“ politische Zuwendungen, die über zwischengeschaltete Organisationen wie Lobbyisten oder Wohltätigkeitsorganisationen geleistet werden, oder die Unterstützung für eine Organisation wie einer Denkfabrik oder eines Berufsverbands, die mit bestimmten politischen Parteien oder Anliegen verbunden ist oder diese unterstützt.

AR 9 für Absatz 16 (Politische Einflussnahme)
Bei der Bestimmung einer „vergleichbaren Position“ in diesem Standard berücksichtigt das Unternehmen den Verantwortungsgrad und den Umfang der durchgeführten Tätigkeiten.

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