ESRS Standard
ESRS Standard
13. Das Unternehmen hat seine Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung gemäß den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-T anzugeben.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Reduktion von Luftschadstoffen
Unser Unternehmen hat das Ziel, die Emissionen von Schwefeldioxid (SO₂), Stickoxiden (NOₓ) und Feinstaub (PM) bis 2030 im Vergleich zum Ausgangsjahr 2019 zu halbieren. Diese Emissionen entstehen hauptsächlich durch den Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere Kohle und Schweröl, in unseren Produktionsprozessen.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden unsere Standorte aufgefordert, ihre Prozesse soweit wie möglich zu dekarbonisieren. Bereits 2023 konnten die Emissionen von SO₂ um 28 %, von NOₓ um 15 % und von PM um 12 % im Vergleich zum Ausgangsjahr 2019 reduziert werden.
Weitere Informationen zu unseren Initiativen zur Dekarbonisierung und Emissionsminderung haben wir im Abschnitt zum Thema Klimawandel beschrieben.
Umgang mit Umweltvorfällen und Minimierung von Risiken
Unfälle, die zu Austritten, Leckagen oder der Nichteinhaltung von Umweltstandards führen, können erhebliche Umweltbelastungen verursachen. Um solchen Risiken vorzubeugen, implementieren wir an unseren Betriebsstandorten Kontrollmechanismen wie zusätzliche Auffangsysteme und stellen sicher, dass Notfallkits jederzeit verfügbar sind.
Zudem werden unsere Mitarbeitenden regelmäßig im richtigen Umgang mit diesen Vorrichtungen geschult. Jährlich führen wir Übungen zur Notfallbewältigung durch, um die Effektivität unserer Reaktionsfähigkeit zu überprüfen, und dokumentieren die Ergebnisse dieser Übungen. Sollte es zu einem tatsächlichen Vorfall kommen, erfolgt eine sofortige Bewertung und Kategorisierung je nach Schweregrad der Umweltbelastung. Austritte werden als schwerwiegend eingestuft, wenn sie nicht vollständig eingedämmt werden konnten, wobei die Auswirkungen entweder reversibel oder irreversibel sein können.
Mit diesen Maßnahmen stellen wir sicher, dass wir potenzielle Umweltrisiken frühzeitig erkennen und entsprechend handeln, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
