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ESRS 2 – Allgemeine Angaben: Zielsetzung

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

1. Der ESRS 2 Allgemeine Angaben enthält die Angabepflichten, die für alle Nachhaltigkeitsthemen (d. h. generell) gelten. Er deckt die Berichterstattungsbereiche ab, die in Absatz 5 des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen festgelegt sind.

2. Das Unternehmen wendet bei der Bereitstellung von Informationen über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und die damit zusammenhängenden Themen die in diesem Standard festgelegten Angabepflichten an und gibt diese Informationen gemäß den Absätzen 52 und 53 (Aggregation und Aufschlüsselung) des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen an.

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