ESRS Standard
ESRS Standard
7. Soziale und ökologische Themen stehen in Wechselwirkung zueinander. Die Wechselwirkungen zwischen dem ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften und den anderen themenbezogenen Standards sind folgende:
(a) alle Sozialstandards, d. h. ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften und ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer, sind inhaltlich und strukturell aufeinander abgestimmt und miteinander verbunden. Die Angaben in den Sozialstandards beziehen sich auf wesentliche Informationen, die für die Berichterstattung über die Auswirkungen auf Menschen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit jeder Gruppe von Interessenträgern erforderlich sind, auch in Bezug auf die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Nachhaltigkeit, und
(b) dieser Standard bezieht sich auf die Umweltstandards (ESRS E1 bis E5), da sich Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften aus Umweltauswirkungen, -risiken und -chancen ergeben können, die das Unternehmen im Rahmen dieser Standards offenlegt. Beispielsweise kann sich der Übergangsplan des Unternehmens für den Klimaschutz oder die Biodiversität auf die Flächen, Gebiete und natürlichen Ressourcen indigener Völker auswirken.
