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ESRS E2 – Umweltverschmutzung: Zusammenspiel mit anderen ESRS

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

10. Soziale und ökologische Themen stehen in Wechselwirkung zueinander. Die wichtigsten Stellen, an denen der ESRS E2 Umweltverschmutzung mit den anderen themenbezogenen Standards in Wechselwirkung steht, sind folgende:

  • (a) Der ESRS E1 Klimawandel befasst sich mit den folgenden sieben Treibhausgasen (THG) und deren Emissionen in die Luft: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Diese THG-Emissionen werden im ESRS E2 Umweltverschmutzung nicht behandelt.

  • (b) Der ESRS E3 Wasser befasst sich mit der Nutzung von Wasserressourcen und berücksichtigt dabei auch die Menge der Ableitung von Wasser. Schadstoffe, einschließlich Mikroplastik, die in Wasser emittiert werden, werden jedoch im ESRS E2 Umweltverschmutzung behandelt.

  • (c) Der ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme befasst sich mit der Umweltverschmutzung als direktem Einflussfaktor für Biodiversitäts- und Ökosystemveränderungen, einschließlich der Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die Biodiversität und die Ökosysteme, während Schadstoffemissionen im ESRS E2 Umweltverschmutzung behandelt werden.

  • (d) Der ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft befasst sich mit der Ressourcennutzung und dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, nicht jedoch mit Schadstoffemissionen, die durch Abfall oder durch die Gewinnung, Umwandlung und Nutzung von Ressourcen entstehen und unter den ESRS E2 Umweltverschmutzung fallen.

  • (e) Der ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften befasst sich mit den mit Umweltverschmutzung zusammenhängenden Auswirkungen des Unternehmens, da diese Menschen und Gemeinschaften betreffen können.

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